Elektrogeräte dürfen bestimmte gefährliche Stoffe nicht mehr enthalten

Bundesregierung legt neue Verordnung für Elektro- und Elektronikgeräte vor

Elektro- und Elektronikgeräte sollen in Zukunft weniger gefährliche Stoffe enthalten und umweltgerechter entsorgt und verwertet werden. Dazu hat die Bundesregierung eine Verordnung (17/11836) vorgelegt, mit der die sogenannte RoHS-Richtlinie (Restriction-of-Hazardous-Substances) des Europäischen Parlaments und des Rates (2011/65/EU) in nationales Recht umgesetzt werden soll.

Die Verordnung sieht vor, dass Elektro- und Elektronikgeräte bestimmte gefährliche Stoffe nicht mehr enthalten dürfen und die Geräte nach entsprechenden EU-Regeln gekennzeichnet werden müssen. Dabei wird auch der Handel miteinbezogen, der in Zukunft auch im Verdachtsfall keine Geräte mehr verkaufen darf, die den EU-Verordnungen nicht genügen.
->Quelle: Heute im Bundestag