AKW-Rückbau-Rücklagen ausreichend

Atomkraftwerk-Betreiber können ihre Meiler abreißen

Atomkraftwerks-Betreiber können ihren Rückbauverpflichtungen zunächst in den nächsten drei Geschäftsjahren nachkommen. Das gehe – so der parlamentseigene Pressedienst heute im bundestag am 20.12.2018 – aus dem als Unterrichtung vorgelegten 36seitigen „Bericht nach §7 des Transparenzgesetzes – Rückbau von Kernkraftwerken“ (19/6223) hervor. Die Prüfung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hinsichtlich der Ermittlung der Rückstellungsbeträge habe zu keinen Beanstandungen geführt, schreibt darin die Bundesregierung. Die Betreiber sind dazu verpflichtet, dem Amt jährlich aufzulisten, wie es um ihre Rückstellungen bestellt ist. Dabei geht es um Reserven für die Stilllegung und den Abbau von Kernkraftwerken sowie für die fachgerechte Verpackung von radioaktiven Abfällen.

AKW Isar 2 Ohu – Foto © Dieter Fichtner für Solarify

Die einleitende Zusammenfassung
0.1
Die Betreiber von in Deutschland gelegenen Kernkraftwerken (KKW) sind gemäß § 1 des Gesetzes zur Transparenz über die Kosten der Stilllegung und des Rückbaus der Kernkraftwerke sowie der Verpackung radioaktiver Abfälle (Transparenzgesetz) verpflichtet, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) jährlich eine Aufstellung der Rückstellungen für die Stilllegung und den Abbau der KKW sowie für die fachgerechte Verpackung der radioaktiven Abfälle (Rückbauverpflichtungen) zu übermitteln. Die Ergebnisse der Prüfung dieser Aufstellung durch das BAFA bilden die Grundlage für den gemäß § 7 des Transparenzgesetzes jährlich zu erstattenden Bericht der Bundesregierung an den Deutschen Bundestag. Gesetzliches Ziel ist die Erhöhung der Transparenz über die finanzielle Vorsorge der Betreiber, insbesondere dazu, inwieweit die künftig anfallenden Ausgaben für Rückbauverpflichtungen der Höhe nach gedeckt sind und die vorgesehenen Mittel zum benötigten Zeitpunkt liquide vorliegen werden.

0.2
Auf der Basis der Informationen der Betreiber sowie Prüfung und der Erläuterungen des BAFA enthält dieser Bericht folgende Inhalte:
– Grundlagen und Informationen zu den in Deutschland gelegenen KKW (Kapitel 2);
– Darstellung und Bewertung der vorgelegten Aufstellungen der Betreiber (Kapitel 3);
– Darstellung und Bewertung der jeweils verfügbaren liquiden Mittel der Konzerne zur Finanzierung der Rückbauverpflichtungen (Kapitel 4).

0.3
Die durch die Betreiber fristgerecht übermittelten Informationen sind durch das BAFA auf Vollständigkeit und auf Plausibilität geprüft worden. Soweit Unklarheiten bestanden, wurden Nachfragen an die Betreiber gestellt.

0.4
Die Prüfung des BAFA im Rahmen seines gesetzlichen Auftrages nach dem Transparenzgesetz hat folgende wesentliche Ergebnisse ergeben:
– Die Prüfung des BAFA hinsichtlich der Ermittlung der Rückstellungsbeträge führte zu keinen Beanstandungen.
– Aus der Prüfung des BAFA haben sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Betreiber den Rückbauverpflichtungen – insbesondere in den nächsten drei Geschäftsjahren – nicht nachkommen können.

Zum 31.12.2017 lagen die Rückstellungen der Betreiber EnBW, E.ON, RWE, SWM und Vattenfall den Angaben zufolge insgesamt bei etwa 21 Milliarden Euro. Davon entfielen 7,3 Milliarden Euro auf den Nach- und Restbetrieb, ebenso viel auf den Bereich Abbau einschließlich Vorbereitung sowie etwa 6,4 Milliarden Euro auf die Reststoffbearbeitung und Verpackung der radioaktiven Abfälle. Darüber hinaus ist in der Unterrichtung skizziert, wie sich die Inanspruchnahmen dieser Reserven vermutlich entwickeln werden. Es wird davon ausgegangen, dass die Inanspruchnahme Anfang der 2020er Jahre bis zum vollständigen Aus für die Anlagen ansteigt, danach jedoch sinkt.

-> Quelle: bundestag.de/hib