Bundesweiter Vorreiter bei umweltverträglicher Beschaffung
Der Berliner Senat hat einer Medienmitteilung folgend in seiner Sitzung am 08.01.2018 auf Vorlage der Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Regine Günther, – nach Stellungnahme durch den Rat der Bürgermeister – die zweite Aktualisierung und Fortschreibung der „Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt“ beschlossen. Damit wird Berlin bundesweit zum Vorreiter für eine umweltverträgliche Beschaffung von Gütern, Geräten, Bau- und Dienstleistungen.
Berlin hat rund 2.000 dezentrale Beschaffungsstellen in sämtlichen Verwaltungen auf Landes- und Bezirksebene, in Behörden, Eigenbetrieben, weiteren Landesunternehmen und Anstalten öffentlichen Rechts. Sie geben jährlich rund 5 Mrd. € für Beschaffungen aller Art aus und spielen mit diesem Volumen eine relevante Marktrolle. Nach einer ersten Aktualisierung 2016 hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz die Beschaffungsregeln nun noch einmal überarbeitet. Sie gelten ab Februar 2019 für sämtliche Waren wie Computer, Monitore, Drucker, Büromöbel, Fahrzeuge, aber auch etwa für Dienstkleidung und Krankenhaus-Bettwäsche sowie für Dienstleistungen und für Bauten ab einem Investitionsvolumen von 10 Mio. €.
Rechtsgrundlage ist das Berliner Vergabegesetz von 2010. Die aktualisierte Verwaltungsvorschrift dazu bindet die Behörden an die neuen strengen Kriterien – anders als in anderen Bundesländern, wo es meist nur Leitlinien für die Beschaffung gibt. Die strengeren Kriterien werden dabei auf Dauer – berechnet auf den Lebenszyklus der beschafften Produkte – sogar Geld sparen. Eine Studie im Auftrag der Senatsverwaltung für 15 relevante Produktgruppen (etwa Bürogeräte, Papier, Beleuchtung, Reinigung, Energie, Abfallentsorgung) ergab, dass durch die neue Richtlinie Kosteneinsparungen von knapp vier Prozent und eine Reduzierung von CO2-Emissionen von fast 50 Prozent erreicht werden können.
Künftig wird etwa im Fuhrpark von Berlin die Anschaffung von Elektro- oder Hybridfahrzeugen vorrangig zu prüfen sein. Bei Bürogeräten sind Geräte mit Zertifizierung (wie Energy Star, Blauer Engel oder gleichwertigen Zertifizierungen) und dem Energiestandard A+++ auszuwählen. Bei Neubau und Komplettmodernisierung gilt in Berlin künftig das auch im Bund bewährte Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) mit seinen definierten, transparenten Standards für Nachhaltigkeit.
Die Fortschreibung der Verwaltungsvorschrift markiert daher einen wichtigen Schritt zum Ziel, Berlin zu einer Modellstadt für nachhaltige Beschaffung und zum Vorreiter für Klimaschutz und Energiewende zu entwickeln, wie es in den Richtlinien der Regierungspolitik verankert ist.
->Quelle: berlin.de/pressemitteilung.772326