Auch 2. Entwurf der Windkraftplanung weise gravierende Mängel beim Artenschutz auf
Am 03.01.2019 endete die Beteiligungsfrist zum 2. Entwurf der Windkraftplanung der Landesregierung „Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein 2010 und Teilaufstellung der Regionalpläne für die Planungsräume I bis III (Sachthema Windenergie)“. Allerdings weise auch dieser zweite Entwurf in den Augen des NABU gravierende Mängel auf.
So werde auch diese Fassung dem Anspruch der Landesregierung wieder nicht gerecht, den Ausbau der Windenergie mit Naturschutzbelangen vereinbar zu gestalten. Im Gegenteil: Die Abstandserweiterung zu Siedlungen würde oftmals mit Abstandsverringerung gegenüber Objekten des Naturschutzes erkauft. Betroffen seien vor allem die Brutplätze der besonders durch Windkraftanlagen gefährdeten Arten Seeadler, Rotmilan, Schwarz- und Weißstorch.
NABU fordert Abschied vom Zwei-Prozent-Dogma
Die für den Landesentwicklungsplan und die Regionalpläne zuständige Landesplanungsbehörde versuche, die Unterschreitung der Mindestabstände mit dem Hinweis auf für dort vorgesehene Windkraftvorranggebiete erforderliche Artenschutzgutachten als Grundlage einer behördlichen Abwägung zu rechtfertigen. Doch diese Gutachten seien oft von den Windkraftbetreibern selbst beauftragt, sodass durch sogenannte „Gefälligkeitsgutachten“ den Windenergievorhaben fast immer die Unbedenklichkeit bescheinigt würde.
Der NABU fordere daher, Windkraftplanungen aus den besonders konfliktträchtigen Bereichen konsequent herauszuhalten, statt sie dort mit bedenklichen ‚Persilscheinen‘ abzusegnen. Die Regierung solle sich viel eher von ihrem Dogma verabschieden, für Windkraft unbedingt zwei Prozent der Landesfläche bereitzustellen. Klimaschutz und Energiewende würden laut NABU nicht daran scheitern, wenn nur 1,8 Prozent verplant würden, dadurch könnten aber viele Konflikte mit Anwohnern und Naturschutz entschärft werden.
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