BGH: VW-Schummel-Abgasabschaltung „Sachmangel“

Neuwagen damit einklagbar

Der Bundesgerichtshof hat die Position der VW-Kunden gestärkt, berichtet der Nachrichtensender n-tv (und etliche weitere Medien, s.u.). In einem sogenannten Hinweisbeschluss erklärte der BGH seine „vorläufige Rechtsauffassung“, dass bei einer unzulässigen Abschalteinrichtung von einem „Sachmangel auszugehen sei“. Viele VW-Halter, die ihre Autos zum Kaufpreis zurückgeben wollen, haben jetzt bessere Chancen.

VW-Symbol – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft für Solarify

Weil der Kläger nach einem außergerichtlichen Vergleich seine Revision zurückgenommen hatte, war der angesetzte Verhandlungstermin inzwischen aufgehoben worden*). Deshalb sprachen die Bundesrichter zwar kein Urteil, publizierten dennoch jetzt schon ihre derzeitige Einschätzung. Sie kündigten dazu „in Kürze“ die Veröffentlichung eines umfangreichen Hinweisbeschlusses an. Rechtsexperten rechnen mit erheblichen Auswirkungen auf die laufenden Verfahren in Deutschland.

Nun hat der BGH klargestellt, dass er die Abschalteinrichtungen als „Sachmangel“ einstuft, denn es bestehe die „Gefahr einer Betriebsuntersagung“ durch die zuständigen Behörde. Die Bundesrichter vermuten, dass das Oberlandesgericht Bamberg als Berufungsgericht „rechtsfehlerhaft“ entschieden hat. Diese hatte den Neuwagens-Ersatz als „unmöglich“ mit der Begründung abgelehnt, weil der umstrittene Tiguan der ersten Generation nicht mehr hergestellt werde.

*) Im konkreten Fall hatte ein Kunde erfolglos gegen einen Händler geklagt und wegen der eingebauten Software (nach Auffassung des Kraftfahrtbundesamt eine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt) einen Neuwagen verlangt. Der Vergleich bedeutet, dass der Kläger Geld bekommen hat. Daher werfen Verbraucheranwälte den Autokonzernen vor, sie versuchten höchstrichterliches Urteil zu vermeiden und schlössen deshalb gezielt Vergleiche.

Der Gerichtsbeschluss könnte für die Volkswagen AG Verluste in Milliardenhöhe bedeuten, denn laut Angaben aus Wolfsburg sind derzeit etwa 50.000 Kundenklagen anhängig. 14.000 Urteile oder Beschlüsse seien ergangen, mehrheitlich im Sinne des Konzerns.

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