Regierung mault über zu viele Fragen

„Überkontrolle“ bei Elektromobilitätsgesetz und Straßenverkehrsnovelle beklagt

Die Bundesregierung reagiert zunehmend genervt auf Fragen der Opposition. So hat sie nach eigenen Angaben die kommunalen Verbände in die Erarbeitung des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) und des Evaluierungsberichts eingebunden, geht aus ihrer im parlamentseigenen Pressedienst heute im bundestag zusammengefassten, leicht patzigen Antwort (19/8195) auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen (19/7889) hervor. Auf eine Frage der Linken, welche Verbände zum Entwurf der Bundesregierung für ein Neuntes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (19/6334) angehört worden seien, und welche eingegangenen Stellungnahmen in den Gesetzentwurf eingeflossen seien, verschärfte die Regierung (das BMVI) den Ton merklich: „Die Grenze zur administrativen Überkontrolle ist angesichts des Umfangs der Überprüfung der aktuellen Gesetzgebungstätigkeit und der Detailtiefe von einzelnen Fragen aus Sicht der Bundesregierung erreicht“.

E-Auto im Carsharing – Foto © Gerhard Hofmann für Solarify

„Keine Erkenntnisse“

Nach Verabschiedung des EmoG seien die kommunalen Verbände gezielt auf die Möglichkeiten des Gesetzes hingewiesen und gebeten worden, darüber zu informieren. Auf die Frage der Grünen, wie es sich die Bundesregierung dann erkläre, dass laut Evaluierungsbericht 43 Prozent der befragten Kommunen nicht wüssten, ob das EmoG vor Ort bereits umgesetzt worden sei, heißt es in der Antwort: „Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor.“ Immerhin will die Regierung den Kommunen einen Leitfaden zur Verfügung zu stellen. Zusätzlich soltlen die Kommunen ins Internet schauen . Dort – auf den Webseiten des „Startersets Elektromobilität“ – könnten sie sich auch über das EmoG informieren. „Das Informationsangebot zum EmoG wird aktuell ausgebaut“, so die Regierung (das BMVI).

Frage nach Einflussnahme von Verbänden auf Novelle des Straßenverkehrsgesetzes nervt

Die Linke wollte in ihrer Kleinen Anfrage wissen, welche Stellungnahmen im Rahmen der sogenannten Verbändeanhörung zum Entwurf der Bundesregierung für ein Neuntes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes eingegangenen seien („bitte alle Stellungnahmen etc. auflisten mit Angabe der bzw. des Einreichenden, des Eingangsdatums, des Empfängers und dem Stand des Gesetzesvorhabens, beispielsweise Vorarbeiten, Eckpunktepapier, Referentenentwurf, Regierungsentwurf, und wo diese jeweils ggf. von der Bundesregierung veröffentlicht worden sind“). In ihrer Antwort listete die Regierung zwar diese Stellungnahmen auf. Die Auswahl der Beteiligung für die Verbändeanhörung sei „auf Grundlage der angenommenen Betroffenheit vom Inhalt des Referentenentwurfs“ erfolgt. Und lakonisch: „Die betroffenen Verbände wurden beteiligt“.

Grundsätzliches

In den Vorbemerkungen zu der Antwort – die „mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 5. März 2019 übermittelt“ wurde, platzt der Bundesregierung in Form des Verkehrsministeriums (!) der Kragen. Sie versteigt sich zu einer harschen Kritik an den Fragestellungen der Linksfraktion, die sich unter anderem danach erkundigt hatte, welche konkreten von Dritten vorgeschlagenen Regelungen oder Änderungen in den Gesetzentwurf aufgenommen worden seien.

Parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung verwirkliche zwar „den Grundsatz der Gewaltenteilung“, diese stelle aber nicht nur „den Grund, sondern auch die Grenze der parlamentarischen Kontrolle“ dar. Parlamentarische Kontrolle sei politische Kontrolle, „nicht administrative Überkontrolle“. Parlamentarische Kontrolle könne „Regierungsfunktion auch stören“ – deshalb müsse sie auf ein „funktionsverträgliches Maß“ begrenz werden, schreibt die Regierung  – und sie beruft sich danbei gleich auf mehrere – teils 15 Jahre zurück liegende – Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Die aber sagen das Gegenteil*).

Auch hier: „Internetseiten der jeweiligen Ressorts“

Die Linksfraktion habe eine Vielzahl von identischen Kleinen Anfragen zu verschiedenen Gesetzentwürfen der Bundesregierung gestellt, deren Auswahl soweit erkennbar als eher zufällig erscheine. Die Grenze zur administrativen Überkontrolle sei angesichts des Umfangs der Überprüfung der aktuellen Gesetzgebungstätigkeit und der Detailtiefe von einzelnen Fragen aus Sicht der Bundesregierung erreicht. „Die Bundesregierung geht davon aus, dass dem Informationsbedürfnis der Fragesteller künftig durch die Veröffentlichung der Gesetzes- und Verordnungsentwürfe sowie der Stellungnahmen aus der Verbändeanhörung auf den Internetseiten der jeweiligen Ressorts Genüge getan ist“, heißt es in den Vorbemerkungen zu der Antwort.

Im Wortlaut: Aus der Vorbemerkung der Bundesregierung zur Antwort

„Die Mitglieder der Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen/Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen/Staatsminister und Staatssekretärinnen/Staatssekretäre pflegen in jeder Wahlperiode im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung Kontakte mit einer Vielzahl von Akteuren aller gesellschaftlichen Gruppen. Dies schließt Kontakte ein, die aktuelle Gesetzentwürfe zum Thema haben. Unter diesen ständigen Austausch fallen Gespräche und auch Kommunikation in anderen Formen (schriftlich, elektronisch, telefonisch). Sie haben nicht, wie die Fragestellung möglicherweise andeutet, typischerweise einen lobbyistisch geprägten Hintergrund. Es ist weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen und Daten (z. B. sämtliche Veranstaltungen, Sitzungen und Termine nebst Teilnehmerinnen und Teilnehmern) vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu pflegen.

Parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung verwirklicht den Grundsatz der Gewaltenteilung. Die Gewaltenteilung stellt aber nicht nur den Grund, sondern auch die Grenze der parlamentarischen Kontrolle dar. Parlamentarische Kontrolle ist politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle (BVerfGE 67,100, 140). Parlamentarische Kontrolle kann die Regierungsfunktion auch stören und bedarf daher der Begrenzung auf ein funktionsverträgliches Maß (vgl. BVerfGE 110, 199*) (219; 124, 78 (122); 137, 185, (250).

Die Fragesteller haben eine Vielzahl von identischen Kleinen Anfragen zu ver-schiedenen Gesetzentwürfen der Bundesregierung gestellt, deren Auswahl soweit erkennbar als eher zufällig erscheint. Die Grenze zur administrativen Überkontrolle ist angesichts des Umfangs der Überprüfung der aktuellen Gesetzgebungstätigkeit und der Detailtiefe von einzelnen Fragen aus Sicht der Bundesregierung erreicht. Die Bundesregierung geht davon aus, dass dem Informationsbedürfnis der Fragesteller künftig durch die Veröffentlichung der Gesetz- und Verordnungsentwürfe sowie der Stellungnahmen aus der Verbändeanhörung auf den Internetseiten der jeweiligen Ressorts Genüge getan ist.“

*) Hier geht es aber ziemlich genau ums Gegenteil – der Tenor dort lautete nämlich: „Die Landesregierung [ist] nicht berechtigt, die Vorlage der … Unterlagen zu verweigern.“

Solarify meint: Dass der Verkehrsminister (keineswegs nur in Auspuff- und Abgasfragen) nicht gerade vor Transparenz glüht, hat sich herumgesprochen. Er will ja auch allen NGO, die solche einfordern, am liebsten die Gemeinnützigkeit aberkennen (lassen). Dass er, bzw. sein Haus, jetzt aber sogar das Fragerecht der Opposition, eines der vornehmsten Rechte von Fraktionen, die nicht an der Regierung beteiligt sind, einschränken will, muss nachdenklich stimmen. Oder hat es unter Demokratiegesichtspunkten doch tiefere symbolische Bedeutung dass das Verkehrsministerium in der Berliner Invalidenstraße liegt? „Überkontrolle“ hätte jedenfalls das Zeug zum „Unwort des Jahres“.

->Quellen: