Neues Planungs- und Monitoringinstrument
Die EU-Mitgliedstaaten sollen bis Ende 2019 Nationale Energie- und Klimapläne bei der EU-Kommission einreichen. Im Dezember 2018 hat die Bundesregierung den Entwurf ihres Nationalen Energie- und Klimaplans veröffentlicht. Am 14.06.2019 startete einer BMWi-Medienmitteilung zufolge das Online-Konsultationsverfahren zu dem Entwurf. Stakeholder und die interessierte Öffentlichkeit können ihre Kommentare bis zum 02.08.2019 einreichen. In den Nationale Energie- und Klimaplänen stellen die EU-Mitgliedsstaaten ihre nationalen Ziele sowie nationalen Beiträge zu den EU-Energie- und Klimazielen für 2030 dar und beschreiben, mit welchen Strategien und Maßnahmen sie diese erreichen wollen.
Mit dem neuen Planungs- und Monitoringinstrument soll gewährleistet werden, dass die EU ihre Energie- und Klimaziele in 2030 verlässlich erreicht. Grundlage dafür ist die EU-Verordnung über das Governance-System für die Energieunion und für den Klimaschutz.
Der Nationale Energie- und Klimaplan deckt die fünf Dimensionen der EU-Energieunion ab:
- Verringerung der CO2-Emmissionen,
- Energieeffizienz,
- Energieversorgungssicherheit,
- Energiebinnenmarkt sowie
- Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit.
Der deutsche Entwurf baut auf bereits beschlossenen nationalen Strategien, Zielen und Maßnahmen auf. Dazu zählen vor allem
- das Energiekonzept,
- der Klimaschutzplan 2050,
- der Nationale Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE),
- die Energieeffizienzstrategie Gebäude,
- das nationale Strommarktdesign,
- die Förderinstrumente zum Ausbau der erneuerbaren Energien sowie das
- 7. Energieforschungsprogramm der Bundesregierung.
In den bis Ende 2019 zu erstellenden finalen Nationalen Energie- und Klimaplan sollen darüber hinaus die Entscheidungen des so genannten „Klimakabinetts“ sowie die Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ zum Ausstieg aus der Kohleverstromung in Deutschland einfließen.
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