Termin 01.09.2019 nicht zu halten
Eigentlich sollte es zum 01.09.2019 die erste technologieneutrale Innovationsausschreibung geben. Aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen geht jetzt allerdings hervor, dass der Termin nicht zu halten ist. Angeblich wird aber angestrebt, die Auktion noch in diesem Jahr zu öffnen. Die ersten Gerüchte waren bereits beim BDEW-Kongress Anfang Juni durchgesickert: Jetzt räumte die Bundesregierung ein: „Der 1. September 2019 wird als erster Gebotstermin voraussichtlich nicht gehalten werden können.“ Der Gründe sind gleich mehrere.
Sandra Enkhardt auf pv magazine: Erstens müsse eine mit den Resorts abgestimmte Verordnung für diese erste Innovationsausschreibung mit einem Volumen von 250 MW verabschiedet werden. Dann habe eine Länder- und Verbändeanhörung stattzufinden. Schließlich müsse auch noch der Bundestag zustimmen. Zuguterletzt müsse auch noch die EU-Kommission die Verordnung beihilferechtlich genehmigen. Erst dann stünden die Gebotsmengen zur Verfügung, hieß es weiter.
Wie lange das alles genau noch dauern wird, schreibt die Regierung nicht. „Die erste Innovationsausschreibung wird von der Bundesnetzagentur nach dem Inkrafttreten der Verordnung durchzuführen sein. Dies sollte noch im Jahr 2019 geschehen“, heißt es in der Antwort. Die Regierung rechne mit dem Inkrafttreten der Verordnung im zweiten Halbjahr. Allerdings will sie sich nicht in die Karten schauen lassen, welche Mechanismen in den Innovationsausschreibungen getestet werden könnten.
, da nach den bisherigen Plänen, die gleitende Marktprämie einfach durch ein feste Marktprämie ersetzt werden sollte. Dadurch sind aber höhere Preise zu erwarten und keine Innovationen im Sinne einer besseren Integration von Erneuerbaren ins Stromsystem oder der Entwicklung neuer Technologien wie etwa Agro- oder Floating-Photovoltaik.
Auch bei den Grünen wünscht man sich, einen elaborierteren Ansatz. „Wenn die Bundesregierung es richtig macht, können Innovationsausschreibungen intelligente Lösungen für Sektorkopplung, Speicherlösungen und energieeffiziente Technologien voranbringen“, erklärte die energiepolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen, Julia Verlinden. „Doch dem Wirtschaftsministerium fehlt wieder einmal der nötige Elan auf dem Weg in die neue Energiewelt. Energiewende wird bei Minister Altmaier nach wie vor klein geschrieben“, so Verlinden weiter mit Blick auf den verzögerten Start der Auktion.
Die Innovationsausschreibungen basieren auf dem im vergangenen Jahr verabschiedeten Energiesammelgesetz, mit dem die Bundesregierung zusätzliche Auktionsvolumen für Photovoltaik und Windkraft beschlossen hatte. Neben den 250 MW in diesem Jahr sind 400 MW für das kommende Jahr und 500 Megawatt für 2021 für diese Art der Ausschreibung vorgesehen. Ursprünglich sollte ein Verordnungsentwurf bis zum 01.05.2019 erlassen sein.
Der der parlamentseigene Pressedienst heute im bundestag stellt den Sachverhalt so dar: „Die Bundesregierung will die Rechtsverordnung für die geplanten Innovationsausschreibungen für Erneuerbare Energien noch in diesem Jahr beschließen. Sie rechne mit einem Inkrafttreten der Verordnung in der zweiten Jahreshälfte 2019, erklärt sie in der Antwort (19/10841 – s.u.) auf eine Kleine Anfrage (19/10437) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Der Entwurf müsse mit den Ressorts abgestimmt werden; nach der Anhörung von Ländern und Verbänden soll die Verordnung dem Bundestag zugeleitet werden. Der Bundesregierung zufolge könnte könnte die Bundesnetzagentur noch 2019 eine erste entsprechende Ausschreibung durchführen. Der 1. September werde allerdings als erster Gebotstermin voraussichtlich nicht zu halten sein. Welchen Inhalt die Verordnung haben werde, besonders im Hinblick auf die angestrebten innovativen Elemente, könne noch nicht gesagt werden, erklärt die Bundesregierung weiter und verweist auf das ausstehende Ergebnis der Ressortberatungen.“ (hib/PEZ)