Mehr Förderung für Strukturwandelprojekte in Kohlerevieren und erstmals Gelder für optimierte Erfassung von Deponiegasen
Das Bundesumweltministerium baut die erfolgreiche Förderung des Klimaschutzes in Kommunen weiter aus. Um die Strukturentwicklung in den Kohlerevieren zu unterstützen, können Antragsteller aus den betroffenen Regionen ab sofort eine um bis zu 15 Prozentpunkte erhöhte Förderquote erhalten. Ebenfalls neu: die optimierte Erfassung von Deponiegasen, die in Deponien mit Siedlungsabfällen entstehen. Förderanträge können vom 01.07. bis 30.09.2019 gestellt werden.
Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Die Kommunalrichtlinie ist ein Erfolgsmodell. Seit 2008 wurden bereits mehr als 15.000 Projekte in über 3.500 Kommunen gefördert. Um die Kommunen bei neuen Herausforderungen, wie dem anstehenden Kohleausstieg und der Klimaziele für die Abfallwirtschaft bestmöglich zu unterstützen, haben wir die Förderung weiter ausgebaut.“
Mit den erhöhten Förderquoten für Antragsteller aus Kohlerevieren setze das BMU bereits erste Maßnahmen aus dem Strukturstärkungsgesetz um, das derzeit für die Kohleregionen erarbeitet werde. Die neue Förderung zur besseren Erfassung von Deponiegasen aus kommunalen Deponien sei wiederum ein wichtiger Beitrag, um die Klimaziele in der Abfallwirtschaft zu erreichen. Die Kommunen könnten damit Anlagen fördern lassen, die den Austritt von Methangasen aus ihren Deponien verhindern und über den derzeitigen technischen Standard hinausgehen. Das so gewonnene Gas könnten sie zum Beispiel für ihre Energieversorgung nutzen. Methan habe ein 28-mal größeres Treibhausgaspotential als Kohlenstoffdioxid (CO2). Die verbesserte Erfassung der Deponiegase könne darum in Deutschland zu einer zusätzlichen jährlichen Einsparung von 1,2 Millionen Tonnen CO2 führen, so die Ministerin.
Das umfangreiche Förderangebot der Kommunalrichtlinie reiche von der Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur, der Sanierung von Beleuchtungs- und Lüftungsanlagen und klimafreundlichen Maßnahmen in den Bereichen Abfall, Abwasser und Trinkwasser bis hin zu Klimaschutzkonzepten und -managern, Fokusberatungen und Energiemanagementsystemen, heißt es aus dem BMU.
Anträge für die Kommunalrichtlinie könnten jedes Jahr vom 1. Juli bis zum 30. September sowie vom 1. Januar bis zum 31. März beim Projektträger Jülich gestellt werden. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Förderschwerpunkten sowie zur Antragstellung finden sich auf der Seite zur Nationalen Klimaschutzinitiative unter Kommunalrichtlinie.
Bei Fragen rund um die Förderung bietet das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) im Auftrag des Bundesumweltministeriums kostenfreie Beratung an (telefonisch unter 030 39001-170 oder per E-Mail unter skkk@klimaschutz.de)
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