CO2-Abgabe e.V.: BMU-Vorschläge greifen zu kurz

Zur Präsentation der BMU-Gutachten i.S. CO2-Bepreisung – Sieberg: Wettbewerb um das beste Modell zu begrüßen

Der Leiter des Berliner Büros des CO2-Abgabe-Vereins, Ulf Sieberg, kritisiert den vorgeschlagenen CO2-Preis fürs Heizen und Verkehr als zu kurz gesprungen: „Die schrittweise Einführung eines CO2-Preises allein im Verkehr und beim Heizen schmälert die Lenkungswirkung, sorgt für weniger Einnahmen, damit für weniger Entlastung der Bürgerinnen und Bürger und führt zu Verzerrungen im Energiemarkt. Nur die Sektoren Wärme und Verkehr in den Blick zu nehmen greift daher zu kurz.“

Verein für nationale CO2-Abgabe – Logo

Die Mittel für einen „Klima-Prämie“ zu verwenden schaffe zusätzlichen bürokratischen Aufwand, schmälere die Lenkungswirkung und seit rechtlich nicht unumstritten. Ein sektorübergreifender Preis, der zusätzlich auch einen Mindestpreis im Emissionshandel vorsieht („Kombi-Modell“), sei gerechter, weil er die Lasten auf alle verteile, die Treibhausgase verursachten. Zudem würden so höhere Einnahmen erzielt. Statt 13 Milliarden Euro nach dem Schulze-Vorschlag entstünden mit einer Kombination aus CO2-Mindespreis im Emissionshandel und Preisen für Verkehr und Heizen mehr als 30 Milliarden Euro. Je höher das finanzielle Aufkommen aus einer CO2-Bepreisung sei, umso größer sei die potenzielle Lenkungswirkung des Instruments. Durch Einbeziehung von privaten Haushalten bis hin zur Industrie würde sich der Anreiz in klimafreundliche Technologien zu investieren anders als bei anderen Varianten über alle Sektoren erstrecken.

Sieberg: „Die Verwendung der Einnahmen entscheidet über die Wirkung. Verglichen mit einer Senkung des Strompreises durch die Gegenfinanzierung von EEG-, KWKG-Umlage und Stromsteuer führen selbst ‚Klima-Prämie‘ und Stromsteuersenkung zusammen zu geringeren Anreizen und einer späteren Lenkungswirkung. Zwar werden einkommensschwache Haushalte in beiden Modellen durchschnittlich ent­­lastet, einkommensstarke Haushalte durchschnittlich belastet. Die Sozialverträglichkeit ist also bezogen auf das jeweilige Modell garantiert. Das Kombi-Modell setzt jedoch wesentlich früher Anreize für CO2-mindernde Maßnahmen als der Schulze-Vorschlag, die diese erst ab 2030 bietet. Damit, dass eine Rückerstattung mittels ‚Klima-Prämie‘ die Ausgaben für einen CO2-Preis übertrifft, droht die Gefahr, dass keine klimaschutzwirksamen Investitionen erfolgen. Im Gegenteil: Mit der pauschalen Rückerstattung nimmt die Gefahr sogar zu, dass klimaschädliche Konsumausgaben steigen.“

Der CO2-Abgabe-Verein begrüße es daher, dass sich die Ministerin noch nicht festlegt habe und einen Ideenwettbewerb um die verursachergerechteste, sozialverträglichste und technologieoffenste Umsetzung einer CO2-Beprreisung ausspricht, die Bürokratie abbaue, Planungssicherheit und Innovationen fördere: „Wir sind überzeugt, dass ein CO2-Mindestpreis im Emissionshandel und eine Energiesteuerreform für Verkehr und Heizen, die Anforderungen besser erfüllt, was unsere Studien belegen.“

Die Analyse basiert u.a. auf einer noch unveröffentlichten Studie verschiedener Varianten einer CO2-Bepreisung, die der CO2 Abgabe e.V. durchgeführt hat.

->Quelle: co2abgabe.de/pressemedien