Regulierungswirrwarr macht Energierecht unüberschaubar

Vor 20 Jahren gab es 200 Einzelvorschriften – heute sind es 13.750

Die Politik versucht, die Energiewende mit Tausenden Vorschriften zu steuern. Mit ihrem neuen Klimaprogramm hätte die Bundesregierung diesen Dschungel lichten können. Doch Experten sagen: Die Chance wurde vertan. Ob die Energiewende auch ein nachhaltiges Beschäftigungsprogramm ist, ist umstritten. Dass die Energiewende zumindest eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Rechtsanwälte und Gerichte ist, kann Ines Zenke mit Zahlen belegen. Daniel Wetzel in der Welt vom 02.10.2019.

Die Politik versucht, die Energiewende mit Tausenden Vorschriften zu steuern –  Foto © Gerhard Hofmann, Solarify

Als die Juristin vor 20 Jahren bei Becker Büttner Held (BBH) einstieg, bestand die spezialisierte Kanzlei aus drei Fachanwälten und einer Studentin. Das Energierecht umfasste damals rund 200 Einzelnormen. Heute umfasst das Energierecht 13.750 Einzelvorschriften und Dutzende Obergesetze, und die Berliner Anwaltskanzlei ist parallel dazu auf 550 Mitarbeiter angeschwollen.

Jetzt erfordert das neue Klimaprogramm der Bundesregierung, dass Hunderte oder sogar Tausende Einzelnormen in den Gesetzen zur Energieversorgung geändert werden müssen, sagt Zenke. „Die dafür notwendigen legislativen Verfahren reichen hinauf bis zu verfassungsrechtlichen Abwägungen und sind dementsprechend hochkomplex.“ …

->Quelle und ganzer Artikel: Welt.de/wirtschaft/Klimapaket-Umsetzung-stellt-Gesetzgeber-vor-Herkulesaufgabe