Bundesrat will klimapolitische Fehlanreize im Energiesektor beenden
Der Bundesrat hält die bestehenden Abgaben und Umlagen im Energiesektor für grundlegend reformbedürftig: Sie setzten klima- und innovationspolitische Fehlanreize. So könne es nicht sein, dass Strom aus regenerativen Energien gegenüber fossilen Heiz- und Kraftstoffen wettbewerbsrechtlich unterlegen ist, heißt es in einer am 11.10.2019 gefassten Entschließung, die offen ließ, ob das eben im Kabinett beschlossene Klimaschutzgesetz von vorneherein novelliert werden muss.
EEG-Umlage und Stromsteuer absenken
Die Bundesregierung fordert der Bundesregierung auf, Wettbewerbsverzerrungen im Energiesektor zu beenden und einen fairen Wettbewerb der Technologien auch über die Sektorgrenzen zu ermöglichen. Dabei soll sie unter anderem prüfen, wie die EEG-Umlage und Stromsteuer auf regenativen Strom reduziert und gegebenenfalls abgeschafft werden können.
Vorschläge zur CO2-Bepreisung gefordert
Außerdem soll die Bundesregierung Vorschläge zur Einführung der CO2-Bepreisung machen. Dabei müsse sie neben der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands auch soziale Belange berücksichtigen, unterstreichen die Länder.
Energiewende verbraucherfreundlicher gestalten
Auch aus Verbrauchersicht sehen die Länder Handlungsbedarf: Systembedingten Kostensteigerungen müsse aktiv entgegengewirkt und die Energiewende kosteneffizienter gestaltet werden. Geeignete Maßnahmen seien Smart-Home-Anwendungen, Smart Meter und die Eigenverbrauchsoptimierung. Die Bundesregierung müsse die gesetzlichen Rahmenbedingungen hierfür deutlich verbessern, um ihre sinnvolle Nutzung zu sichern. Gleiches gelte für zeit- und lastvariable Stromtarife, die flexibles Verhalten bei der Nutzung von erneuerbarem Strom belohnen.
Clean Energy Package umsetzen
Darüber hinaus appelliert der Bundesrat an die Bundesregierung, das Clean Energy Package der EU-Kommission möglichst schnell umzusetzen. Es enthält gesetzliche Vorgaben für den Verbraucherschutz und die Energieverbraucherrechte.
Faire Lastenverteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden
Abschließend machen die Länder deutlich, dass die mit der Reform entstehenden Kosten fair zwischen Bund, Ländern und Kommunen aufzuteilen sind. Dafür müsse die Bundesregierung darlegen, die sich die im Einzelnen geplanten Maßnahmen gerade auch des Klimaschutzprogramms 2030 auf Länder und Kommen auswirken. Außerdem soll sie sich bereit erklären, sich an finanziellen Mehrbelastungen zu beteiligen.
Entscheidung liegt bei Bundesregierung
Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen des Bundesrates aufgreift und eine Gesetzesänderung auf den Weg bringt. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.
->Quelle: bundesrat.de/bundesrat-kompakt/19/981/981-pk.html#top-23