Berner Parlament beschließt Klimamaßnahmen zur Erfüllung von COP21
In der Schweiz wird individuelle Fortbewegung teurer, meldet die Nachrichtenagentur Keystone-SDA (zitiert nach ee-news.ch/totalrevision-co2-gesetz): Fliegen oder Autofahrten sollen teurer werden. Beide Kammern der Bundesversammlung haben am 10.06.2020 sowohl entfernungsabhängige Flugticketabgaben (zwischen 30 und 120 Franken, € 28 – 112) als auch Maßnahmen zur Verteuerung des Benzins beschlossen. Treibstoffimporteure sollen mehr als bisher kompensieren müssen: Bis 2024 soll die Kompensation den Liter Treibstoff um höchstens 10 (9 ct), ab 2025 um 12 Rappen (11 ct) verteuern dürfen. Die Abgabe auf die Tonne CO2 soll von 120 auf bis zu 210 Franken, wenn die Emissionen nicht entscheidend zurückgehen. Das Aus für fossile Heizungen soll 2026, nach einer Übergangsfrist für die Kantone, kommen.
Im Nationalrat fand das neue CO2-Gesetz zur konkreten Umsetzung des Pariser Klimaabkommens eine deutliche Mehrheit: 135 zu 59 Stimmen bei einer Enthaltung. Die Schweiz muss ihren CO2-Ausstoß bis 2030 halbieren (im Vergleich zu 1990). Die Gelder fließen in einen Klimafonds und werden mindestens zur Hälfte der Bevölkerung zurückerstattet.
Ablehnung vom Dezember 2018 korrigiert
Der nach den Wahlen vom Herbst neu zusammengesetzte Nationalrat (re., entsprechend dem deutschen Bundestag) korrigierte seinen Beschluss vom Dezember 2018. Damals hatten SVP, Grüne und GLP in der Gesamtabstimmung das Gesetz abgelehnt, weil eine bürgerliche Mehrheit die Vorlage zu stark verwässert hatte. Dieses Mal setzte sich nach mehr als zwölf Stunden Beratung eine Mitte-Links-Mehrheit durch. Damit folgte der Nationalrat dem Umweltausschuss und vielen Beschlüssen des Ständerats (li., dem deutschen Bundesrat vergleichbar).
Die Verwendung der Mittel aus dem neuen Klimafonds ist noch umstritten: Ein Drittel des Ertrags aus der CO2-Steuer und knapp die Hälfte aus der Flugticketabgabe sollen in den Fonds fließen. Die SVP wollte das „giftgrüne“ CO2-Gesetz völlig entschärfen und will ein Referendum unterstützen, falls es dazu komme.
Kritiker befürchten, viele Flugreisende könnten mit dem Flug ins nahe Ausland fahren und ab dort fliegen. In einer entsprechenden Umfrage haben laut SRF 38 Prozent diese Absicht bejaht.
NZZ: Reduktion im IN- oder Ausland, oder wie?
Umstritten sei gewesen, so die Neue Zürcher Zeitung am 13.06.020, ob und in welchem Umfang die Schweiz auch Auslands-Reduktionen anrechnen darf. Für das Weltklima ist es nämlich unerheblich, wo der Ausstoß sinkt. Die NZZ: „Es läge nahe, ein gegebenes Reduktionsziel zu möglichst tiefen Kosten zu erreichen – was für den Einbezug von Auslandprojekten spricht, die oft weit günstiger sind.“ Zudem könnten grenzüberschreitende Projekte die weltweiten Kosten der CO2-Reduzierung in etwa halbieren. Dies würde für 2030 eine Einsparung von 220 Mrd.?Euro bedeuten – man könnte so also viel mehr CO2 einsparen. Aber „in der Politik haben CO2-Kompensationen durch Auslandsprojekte einen schlechten Ruf“. Auch wenn sie für die Schweiz wäre wegen ihrer besonders hohen Inlandskosten sehr interessant wären. Entspechend beschloss der Nationalrat denn auch, „dass mindestens 75% der Reduktion das Inland betreffen müssen. Damit setzte sich die strengste der diskutierten Varianten durch“.
->Quellen:
- Text : Keystone-SDA
- ee-news.ch/totalrevision-co2-gesetz-parlament-beschliesst-deutlich-klimamassnahmen-im-strassen-und-flugverkehr-und-ambitioniertere-inlandziele
- srf.ch/debatte-zum-co2-gesetz-fliegen-und-autofahren-werden-teurer-nationalrat-sagt-ja
- parlament.ch/amtliches-bulletin-die-verhandlungen
- nzz.ch/zweifel-an-auslandkompensationen-zur-co2-reduktion