Einwegplastik-Produkte ab Mitte 2021 verboten

Aus für Besteck oder Wattestäbchen

Bestimmte Einwegkunststoffprodukte wie Besteck oder Wattestäbchen sollen ab Mitte nächsten Jahres verboten werden – ebenso sämtliche Produkte aus oxo-abbaubarem*) Kunststoff – meldet der parlamentseigene Pressedienst heute im bundestag. Mit einem entsprechenden Verordnungsentwurf (19/20349) will die Bundesregierung Artikel 5 einer EU-Richtlinie ((EU) 2019/904) zum Umgang mit Einwegkunststoffen umsetzen. Der Bundestag muss der Verordnung gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz zustimmen.

Einwegplastik für den Gelben Sack – Foto © Veronika Neukum für Solarify

Oxo-abbaubare Kunststoffe fragmentieren nach ihrer Nutzung schnell. Dazu werden konventionellen Polymeren Metallionen beigefügt. Unter UV-Licht bzw. Wärme sowie Sauerstoff werden die Oxidation und der Kettenabbau, also der Fragmentierungsprozess, ausgelöst. Dies führt zu einer Bildung von kleinen – mit bloßem Auge nicht erkennbaren – Fragmenten, die anders als oft behauptet kaum mehr weiter abgebaut werden. Je nach Umweltbedingung kann auch schon die Fragmentierung sehr langsam erfolgen. Der „Oxo-Abbau“ ist nicht zu verwechseln mit einem biologischen Abbau. Ein fragmentierbarer Kunststoff ist ein Kunststoff, der zwar abbaubar ist, aber nicht gemäß den geltenden Normen zur organischen Verwertung oder biologischen Abbaubarkeit von Kunststoffen und Verpackungen vollständig von Mikroorganismen zersetzt werden kann bzw. kompostierbar oder biologisch abbaubar ist. (nach: de.wikipedia.org/Oxo-abbaubarer_Kunststoff)

Laut Begründung der Bundesregierung führt die zunehmende Verwendung von Kunststoffen in kurzlebigen Produkten dazu, „dass die damit einhergehenden Verbrauchsgewohnheiten immer weniger ressourceneffizient sind“. Hinzu komme, „dass unsachgemäß entsorgte Einwegkunststoffprodukte in besonderem Maße zur Verschmutzung der Umwelt beitragen und für einen erheblichen Teil der Meeresvermüllung verantwortlich sind“.

Das Verbot – und flankierende Sanktionsmöglichkeiten – soll ab dem 03.07.2021 greifen. Es erstreckt sich laut Bundesregierung auf Produkte, „für die es bereits geeignete Alternative gibt“. Darunter fallen beispielsweise bestimmte Wattestäbchen, Bestecke, Teller und Trinkhalme. Ebenso verboten werden Lebensmittelbehälter aus expandiertem Polystyrol, die etwa beim Außer-Haus-Verkauf von Speisen für den einmaligen Gebrauch eingesetzt werden.

Das Inverkehrbringen von Produkten von oxo-abbaubarem Kunststoff soll laut Verordnungsentwurf und EU-Richtlinie gänzlich verboten werden. „Diese Kunststoffe sind in besonderem Maße dazu geeignet, sich in der Umwelt nur zu Mikropartikeln zu zersetzen“, heißt es in der Begründung. Ihr Einsatz spiele in Deutschland aber kaum eine Rolle, führt die Bundesregierung aus.

Die Umsetzung der gesamten Richtlinie erfolgt in unterschiedlichen Verfahren. „Ziel ist es, neben der Schaffung neuer Gesetze und Verordnungen auch an bestehende Regelungen und nationale Programme zur Abfallbewirtschaftung anzuknüpfen“, heißt es in der Entwurfsbegründung. hib/SCR

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