Stimmen zur EEG-Novelle

Sehr gemischtes Echo auf Entwurf

Mehr als ein halbes Jahr war die große EEG-Novelle überfällig. Jetzt wurde ein erster Entwurf des „Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und weiterer energierechtlicher Vorschriften vom 25. August 2020“ bekannt, der jetzt das parlamentarische Verfahren durchlaufen muss. Erwartungsgemäß haben Branchenverbände bereits eine Reform der Reform angemahnt; zumal die darin formulierten Ausbauziele für die Erneuerbaren Energien bis 2030 schon sehr bald überholt sein werden – durch ein neues Klimaschutzziel der EU oder steigenden Strombedarf infolge der Sektorenkopplung. Das neue EU-Ziel müsste noch eingearbeitet werden, ebenso wie die EEG-Umlagebefreiung für Wasserstoff. „Es ist also keinesfalls sicher, dass das EEG 2021, wie es inzwischen offiziell heißt, zum 01.01.2021 in Kraft tritt. Oder doch noch im beginnenden Wahlkampf untergeht“, so der Tagesspiegel in seinem Background.

Erste Einschätzung der EEG-Novelle des VKU: „gute Ansätze“

Alter Stromzähler - Foto © Gerhard Hofmann für Solarify

Alter Stromzähler – Foto © Gerhard Hofmann für Solarify

VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing: „Der heute bekanntgewordene Referentenentwurf bildet eine solide Basis für die anstehende EEG-Novelle. Kern dieser Novelle muss sein, die Ausbaupfade für das 65-Prozent-EE-Ziel zu definieren und zugleich die Maßnahmen auf den Weg zu bringen, damit dieses Ziel auch praktisch erreicht werden kann. Der EEG-Entwurf lässt erkennen, dass auch das BMWi maßgeblich von diesen Zielen geleitet wird. Der Teufel steckt jedoch bekanntlich im Detail. Hier wird es bei vielen Punkten auf eine genaue Analyse ankommen. Dabei muss auch bedacht werden, ob Alternativen zu einzelnen Instrumenten nicht doch wirkungsvoller sein könnten.

Der Entwurf legt einen deutlichen Schwerpunkt auf den Windenergie- und Photovoltaikausbau. Aus Sicht des VKU sind dabei insbesondere akzeptanzsteigernde Maßnahmen wichtig. Dazu gehören, eine stärkere wirtschaftliche Beteiligung der Kommunen am Windenergieausbau und die Tatsache, dass die Nutzung Erneuerbarer Energien als  öffentlichen Interesses im EEG gesetzlich verankert wird. Dies stärkt auch den Planungs- und Genehmigungsbehörden den Rücken. Eine gute Nachricht für den Windenergieausbau ist auch, dass das Instrument der Netzausbaugebiete im Norden wegfallen und gleichzeitig der Windenergieausbau im Süden besser angereizt werden soll.

Aus VKU-Sicht ist es gut, dass mit der EEG-Novelle eine Anschlussregelung für kleine PV-Anlagen gefunden und dass die Rahmenbedingungen für den Mieterstrom verbessert werden sollen. Beides ist wichtig, um die Nutzung der Solarenergie im städtischen Raum voranzubringen. Auch die Ausweitung der Flächen entlang der Verkehrswege für die PV-Freiflächenanlagen halten wir für richtig. Bei der geplanten Verschärfung der Regelung zu negativen Strompreisen muss darauf geachtet, werden, dass nicht das Ziel des EE-Ausbaus am Ende konterkariert wird. So birgt die Regelung die Gefahr, dass zum einen Betreiber ihre Anlagen zu früh abschalten und zum anderen gerade kleinere Akteure im Hinblick auf die Risiken Zurückhaltung bei der Realisierung neuer Anlagen üben.

Darüber hinaus wäre es aus unserer Sicht richtig, schon jetzt von einem steigenden Strombedarf bis 2030 auszugehen und auf dieser Basis die Ausbaukorridore im kommenden Jahrzehnt zu planen. Sektorenkopplung, Elektromobilität, der Einsatz von Wasserstoff und Digitalisierung werden absehbar eine stärkere Nachfrage nach Strom auslösen. Zwar ist eine Evaluierung in 2023 ein nachvollziehbarer Ansatz. Das darf aber nicht bedeuten, dass die notwendige Diskussion über ein Marktdesign, das Klimaneutralität ermöglicht, bis dahin verschoben wird. Dabei ist es zudem notwendig, die Neuordnung der Steuern, Abgaben und Umlagen im Energiebereich bereits in der kommenden Legislaturperiode auf die politische Tagesordnung zu setzen. Die gegenwärtige Systematik passt nicht mehr zu einem überwiegend auf Erneuerbaren Energien basierenden Energieversorgungssystem.

Insgesamt enthält der Referentenentwurf gute Ansätze für die EEG-Novelle. Wichtig ist, dass es jetzt zu einer zügigen gesetzlichen Umsetzung kommt, so dass die Maßnahmen des neuen EEG schnell greifen. Die bevorstehenden Beratungen zum Gesetzentwurf müssen auch Spielraum für bessere Vorschläge ermöglichen, ohne dass das Verfahren unnötig in die Länge gezogen wird. Um die aktuelle Ausbaukrise im Bereich der Erneuerbaren Energien zu beenden, kommt es jetzt darauf an, dass sich alle Akteure an einem konstruktiven Dialog beteiligen.“

Bundesverband Erneuerbare Energie e.V.: „Referentenentwurf der EEG-Novelle nachbessern – für Klimaschutz und Wirtschaft“

„Verspätet geht der Referentenentwurf der EEG-Novelle aus dem Bundeswirtschaftsminiserium (BMWi) nun in die Ressortabstimmung. Aber was lange währt, ist noch lange nicht gut gemacht. Nach den Eingeständnissen, im Klimaschutz zu wenig getan zu haben, hätten wir uns hier deutlich mehr erwartet. Nun muss nachgebessert werden, um Klimaziele und Erneuerbare Ausbauziele zu schaffen und den notwendigen Innovationsimpuls zu senden,“ kommentiert BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter.  Zwar würden einige von der Erneuerbaren-Branche adressierte Baustellen erkannt und angegangen, wie der Wegfall des Netzausbaugebiets bei der Windkraft oder die bundeseinheitliche Regel zur Kommunalbeteiligung, aber weder reichten die benannten Ausbaupfade, noch seien alle Hürden beseitigt.

PV auf Bio bei Wittenburg-Hagenow, Mecklenburg Vorpommern - Foto © Gerhard Hofmann für Solarify

PV auf Bio bei Wittenburg-Hagenow, Mecklenburg Vorpommern – Foto © Gerhard Hofmann für Solarify

So würden 71 Gigawatt installierte Leistung von Windenergie an Land im Jahr 2030 nicht ausreichen, um den wachsenden Bedarf zu decken und die Klimaziele zu erreichen. „Es braucht jetzt starke positive Signale in den Markt, dass die Erneuerbaren tragende Säule der Energieversorgung sind. Dazu gehört außer einer mutigen EEG-Novelle auch die Erleichterung in den Genehmigungsverfahren und ein zügiger Neuanlauf der Flächenbereitstellung in den Ländern. Bei der Solarenergie sind sogar neue Schikanen geplant, die die Entfesselung der Photovoltaik weiter behindern“, so Peter. So sollen beispielsweise neue Photovoltaiksysteme bei Betrieben nur noch gefördert werden, wenn diese Solarstrom nicht mehr anteilig selbst verbrauchen und zuvor erfolgreich an einer Auktion teilgenommen haben. „Andersherum wird ein Schuh daraus, indem die Eigenversorgung von Betrieben und Privatpersonen endlich gestärkt wird“, so Peter. Bei der Bioenergie würde der vorgesehene Ausbaupfad sogar eine Halbierung des Bestands bedeuten, zumal nur 50 Prozent der Gebote bezugschlagt werden sollen, wenn das Ausschreibungsvolumen nicht ausgeschöpft sei. Auch sei eine neue Ausschreibung für Südanlagen geplant, die nur 15 Prozent der Jahresstunden laufen dürften und es fehle eine neue Gülleklasse. Die Änderungen des § 51 werte die Branche als Kampfansage an alle Erneuerbaren, denn statt diese Regel abzuschaffen, wie es die Branche mit Blick auf die negativen Strompreie fordere, gelte sie jetzt ab der ersten Viertelstunde.

Erfreulicherweise sehe der Entwurf vor, die Annahme über den künftigen Bruttostromverbrauch mit dem Erfahrungsbericht 2023 neu zu evaluieren. „Diese grundsätzliche Erkenntnis begrüßen wir“, so Peter. Hier zeige sich, dass sich die Bundesregierung bei ihren eigenen Annahmen zur Entwicklung des Bruttostrombedarfs doch nicht so sicher sei. Der BEE hat bereits im vergangenen Jahr in seinem 2030-Szenario dargelegt, dass durch die zunehmende Sektorenkopplung der Strombedarf bis 2030 steige und eine Ökostromlücke von 100 Terawattstunden zu befürchten sei, wenn hier nicht nachgebessert werde. „Der BEE setzt jetzt auf die Ressortabstimmung und die politischen Abstimmungen, damit dieser Entwurf zu dem wird, was er werden muss: Ein Aufbruchssignal für Klimaschutz und Energiewende“, so Peter abschließend.

DUH: „Kein ausreichender Beitrag zum Erreichen der Klimaziele“

DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner: „Peter Altmaier legt einen enttäuschenden Entwurf für das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz vor. Die im Entwurf erst 2050 angestrebte Treibhausgasneutralität des Stromsektors reicht bei weitem nicht aus, um die Pariser Klimaziele zu erreichen. Strom aus Erneuerbaren Quellen muss als Energiequelle andere fossile Energieträger in den Bereichen Verkehr, Wärme und Industrie ersetzen. Deshalb brauchen wir bis 2030 einen Anteil von 75 Prozent Erneuerbare Energien, nicht 65 Prozent wie vom Wirtschaftsministerium im Entwurf vorgeschlagen. Dafür müssen die jährlichen Ausbauziele vom Wirtschaftsministerium erhöht werden – für Photovoltaik auf brutto 10 GW und für Windenergie auf 6 GW bis 2030. Völlig absurd ist die Überprüfung der Ausbauziele bis 2023, da die Prüfergebnisse längst vorliegen und bekannt sind. Hier werden wertvolle Jahre verschenkt.

Zwar enthält der Entwurf des EEG auch lobenswerte Ansätze wie die Vorschläge zur finanziellen Beteiligung von Standortkommunen, aber die Beteiligungsmöglichkeiten von Bürgern an Projekten der Energiewende werden leider auch mit diesem Gesetzentwurf nicht gestärkt. Sowohl eine stärkere Unterstützung für Bürgerenergiegesellschaften, als auch die Ermöglichung von ökonomischer Teilhabe durch die Bürger als Erzeuger- und Verbrauchsgemeinschaften fehlen völlig im Entwurf des Wirtschaftsministeriums.“

BSW-Solar: Warnung vor neuen Solarbremsen

Solarwirtschaft fordert Solar-Beschleunigungsgesetz und Streichung der „Sonnensteuer“ – Pläne des Bundeswirtschaftsministeriums, Betrieben im Rahmen einer EEG-Novelle im Herbst künftig nur noch dann neue Solardächer zu fördern, wenn diese Solarstrom nicht mehr anteilig selbst verbrauchen und an Auktionen teilnehmen, seien hingegen ein Irrweg und Kostentreiber

Ohne eine deutliche Beschleunigung des Photovoltaik-Ausbaus wird der jüngst beschlossene stufenweise Kohleausstieg zur klimapolitischen Makulatur, warnt der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW). Bleibt die Beschleunigung aus, droht nach Auffassung von Marktforschern bereits in wenigen Jahren eine Stromerzeugungslücke aufzureißen. Ein zu langsamer Ausbau Erneuerbarer Energien würde unweigerlich zu verlängerten Laufzeiten fossiler und atomarer Kraftwerke in Europa führen.

Der BSW fordert die Bundesregierung deshalb auf, im Rahmen eines Solar-Beschleunigungsgesetzes die Bremsen für die inzwischen preiswerte Klimaschutztechnologie endlich zu lösen und auf weitere Bremsmanöver zu verzichten. Der Ausbau der Photovoltaik  müsse doppelt so schnell erfolgen wie von der Bundesregierung in ihrem aktuellen Klimaschutzprogramm 2030 geplant. Um den jährlichen PV-Zubau von derzeit jährlich rund vier Gigawatt auf mindestens zehn Gigawatt zu beschleunigen, müssten insbesondere ungenutzte Gewerbedächer dabei noch deutlich stärker für die Sonnenstromernte mobilisiert werden als dies bislang der Fall sei.

Genau das Gegenteil drohe nun aber, falls mutmaßliche Pläne des Bundeswirtschaftsministeriums Realität werden sollten, warnt der BSW im Rahmen einer ersten Kurzbewertung des EEG-Entwurfs, der in den nächsten Wochen in der Bundesregierung, im Bundestag und der Länderkammer beraten werden soll.

Als Irrweg bezeichnet der BSW Pläne des Wirtschaftsressorts, künftig nur noch Betrieben neue Photovoltaiksysteme zu fördern, wenn diese Solarstrom nicht mehr anteilig selbst verbrauchen und zuvor erfolgreich an einer Auktion teilgenommen haben. „Diese Bedingungen sind schikanös und das Gegenteil dessen, was die Energiewende braucht und vorantreibt. Das wäre so, als wenn man Landwirte dazu zwingen würde, ihre Erträge vollständig zu vermarkten und es ihnen nicht mehr erlaubt wäre, sie zum Eigenverzehr selbst zu verbrauchen,“ erklärt BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig.

Der Deutsche Industrie und Handelskammertag (DIHK) stimmt mit dem BSW in einem Vermerk darin überein, dass ein Systemwechsel hin zu Ausschreibungen bei Solardächern die Investitionsbereitschaft von Unternehmen bremsen werde, anstatt sie zu beflügeln. Das belegen auch Erfahrungen des Nachbarlandes Frankreich. „Die französischen Solardach-Auktionen gelten als gescheitert und ein Investorenschreck. Sie sind regelmäßig unterzeichnet und dazu noch teuer. Der Förderbedarf liegt 20 Prozent über dem Deutschlands“, so Körnig.

PV-Modul 300 Wp - Foto © Gerhard Hofmann für Solarify

PV-Modul 300 Wp – Foto © Gerhard Hofmann für Solarify

Wirtschafts- und Verbraucherschutzverbände fordern seit geraumer Zeit, die Investitionsbereitschaft in die Solartechnik vielmehr dadurch zu steigern, dass Marktbarrieren wie die 2014 eingeführte EEG-Umlage auf vor Ort verbrauchten Solarstrom endlich beseitigt werden. Körnig: „Die ‚Sonnensteuer´ blockiert Milliardeninvestitionen in die Energiewende in den Bereichen Strom, Wärme und Mobilität. Neben dem Ausbau der Photovoltaik erschwert sie die Markteinführung dringend benötigter intelligenter und dezentraler Lösungen der Speicherung und Sektorenkopplung und verstößt teils sogar gegen EU-Recht.“ Die Beseitigung dieser Marktbarriere steht auch an erster Stelle einer aktuellen Branchenumfrage des BSW und der Messe Intersolar Europe zu den wichtigsten Reformwünschen im Zusammenhang mit der bevorstehenden Gesetzesnovelle im Bereich der Gebäude-Photovoltaik, an der über 500 Solarunternehmen teilgenommen haben.

Der BSW warnt schließlich vor vermeidbaren Kostensteigerungen im Zusammenhang mit den jüngsten Plänen aus dem Haus des Bundeswirtschaftsministeriums und fordert eine gründliche Überarbeitung der Gesetzespläne. Damit ließen sich die Kosten und Förderabhängigkeit von Deutschlands beliebtester Energieform schnell weiter senken. Erste Solarparks können in Deutschland inzwischen ohne Förderung errichtet werden und auch auf Dächern lassen sich Investoren für Marktprämien von wenigen Cent finden. Im Jahr 2017 – zum Zeitpunkt der letzten großen EEG-Novelle – erhielten vergleichbare Solarstromanlagen noch eine um ein Drittel höhere Zuwendung. In den letzten zehn Jahren sank diese sogar auf ein Viertel ihres damaligen Wertes.

NABU: Großer Wurf lässt weiter auf sich warten – Klimaziele in weiter Ferne mit diesem EEG

NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger: „Auf den letzten Drücker präsentiert diese Bundesregierung eine Novelle des einstigen Erfolgsmodells Erneuerbare-Energien-Gesetz. Der große Wurf ist es nicht, denn weder passen die Ausbaupfade für Erneuerbare Energien zu den Klimaschutzzielen der Bundesregierung – von den Pariser Klimaschutzzielen ganz zu schweigen –, noch wird der notwendige stärkere Ausbau der Photovoltaik durch diese Novelle endlich in Gang kommen. Hier muss nachgebessert werden. Aber es gibt auch Lichtblicke: Endlich werden Perspektiven für Solaranlagen entwickelt, die in den kommenden Jahren aus der Förderung fallen, das viel zu komplizierte Konstrukt des Mieterstroms soll vereinfacht werden und künftig sollen die Kommunen stärker von Windenergieanlagen in ihrem Gebiet profitieren. Wenn das dazu führt, dass die Menschen vor Ort stärker von der Energiewende profitieren, sind dies Schritte in die richtige Richtung.“

BDEW-Chefin Kerstin Andreae: „Licht und Schatten“

„Die Novelle muss sich an der Frage messen lassen, ob sie ausreichend ist, um die von der Bundesregierung selbst definieren Erneuerbaren- und Klima-Ziele zu erreichen. Die Energiewirtschaft erwartet von der EEG-Reform einen ambitionierten Ausbau der Erneuerbaren Energien, der auch dem EU Green Deal gerecht wird. Dabei erwarten wir zudem realistische Szenarien über den zukünftigen Strombedarf. Angesichts des Hochlaufs von Wasserstoff, der angestrebten Dekarbonisierung der Grundstoffindustrie und der Zunahme der Elektromobilität bedeuten die Ausbauziele eine vermehrte Anstrengung bei Wind und Photovoltaik.

Der vorliegende Entwurf hat Licht und Schatten. Positiv ist aus Sicht des BDEW, dass sich die geforderte Zubaumenge erhöht, wenn im Jahr zuvor das Ziel nicht erreicht wurde. Um die Akzeptanz in der Bevölkerung zu steigern, ist es richtig, Gemeinden an den Einnahmen von Windparks zu beteiligen. Um endlich auch einen flächenoptimierten Ausbau von Windenergie an Land zu erreichen ist es richtig, das Netzausbaugebiet abzuschaffen und den Ausbau vor allem im Süden mit einem Bonus für windschwache Standorte und der Anpassung des Referenzertragsmodells anzureizen. Die Bund-Länder-Koordinierung zur Verfügbarkeit von Flächen ist hier ein erster wichtiger Schritt. Damit der Koordinierungsmechanismus zwischen den Ländern wirklich Wirkung entfalten kann und zur Zielerreichung führt, muss er noch scharf geschaltet werden. Eine ausreichende Flächenkulisse ist das A und O des Windausbaus.

Bei der Solarenergie wurde leider versäumt, endlich für den notwendigen Push zu sorgen. Das gilt gerade auch für das große Potenzial, das für die Sonnenenergie auf bislang ungenutzten Dachflächen liegt. Um die Sonnenenergie endlich auch in die Städte zu bringen, hätte es vor allem bei der Eigenversorgung mehr Mut bedurft. Positiv ist eine geplante Regelung zu EEG-Altanlagen: Die weitere Einspeisung insbesondere auch für kleine PV-Anlagen nach Ablauf der EEG-Förderung wird in dem Entwurf gesichert ermöglicht. Erfreulich ist zudem, dass keine über den Marktwert des entsprechenden Stroms hinausgehende Vergütung vorgesehen ist. Diese würde die angestrebte Entwicklung von langfristigen Stromlieferverträgen (Power Purchase Agreements) und andere Vermarktungsmodelle hemmen. Wichtig ist jetzt, dass das Gesetz zügig diskutiert und beraten und dann möglichst schnell verabschiedet wird, damit es wie geplant am 1. Januar 2021 in Kraft treten kann.“

Bund-Kommentar: EEG-Novelle bleibt deutlich hinter den Erwartungen zurück

Antje von Broock, Geschäftsführerin Politik und Kommunikation beim BUND: „Mit diesem völlig verspätetet Entwurf versucht die Bundesregierung wohl, die Öffentlichkeit zu überzeugen, dass ihr die Erneuerbaren doch am Herzen liegen. Tatsächlich steckt in dieser Novelle jedoch viel zu wenig Ehrgeiz. Der so dringend notwendige Ausbauschub wird damit jedenfalls nicht ausgelöst.Das Ziel von 65 Prozent Erneuerbaren-Anteil bis 2030 ist weder mit dem Klimaschutzziel von Paris, noch mit der erwarteten Anhebung der Ziele auf EU-Ebene vereinbar. 75 Prozent sind ein Muss. Das würde mindestens eine Verdopplung der vorgesehenen Ausschreibungsmengen bei Solarenergie bedeuten.

Die Novelle lässt auch hinsichtlich der Verbindlichkeit zu wünschen übrig. Die beschriebene Koordinierung zwischen Bund und Ländern ist ein Schritt in die richtige Richtung, wird aber nicht zur notwendigen verbindlichen Bund-Länder-Strategie mit festen Ausbaumengen und den dafür notwendigen Flächen führen. Wichtige Punkte wie etwa Lösungsansätze für den Weiterbetrieb der Photovoltaik-Pionieranlagen, die 2021 aus dem EEG fallen, sowie Vorschläge für mehr Teilhabe in Form einer kommunalen Abgabe und eine Überarbeitung für Mieterstrom werden zwar aufgegriffen. Aber schon jetzt ist klar: Ohne Nachbesserungen geht es nicht.

Ein Rückgang bei der Windenergieerzeugung wird mit der Entscheidung eingeleitet, für Windenergieanlagen, die 2021 aus der Förderung fallen, keine Anschlussregelung zu treffen. Der Mut zu einer Solarpflicht hat offensichtlich gefehlt und auch die Umsetzung der Erneuerbaren-Richtlinie der EU bei Maßnahmen für die Akteursvielfalt und Bürgerenergie ist mit keinem Wort erwähnt. Das alles sind Defizite, die wir uns angesichts der Klimakrise nicht mehr leisten können.“

->Quellen: