DUH verklagt Bundesregierung…

…auf Einhaltung der Klimaziele im Verkehrsbereich

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) verklagt die Bundesregierung auf Einhaltung der Klimaziele im Verkehr. Die Klageschrift wurde am 11.09.2020 beim zuständigen Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingereicht. Im Klimaschutzgesetz habe die Bundesregierung Ende 2019 jährliche Höchstmengen für Treibhausgase festgelegt. Die bislang vorgesehenen Maßnahmen reichten jedoch „bei Weitem nicht aus, um diese Höchstmengen im Verkehrssektor einzuhalten“. Dies belegten „unabhängige Studien des Umwelt- und des Wirtschaftsministeriums“ – so die DUH in einer Medienmitteilung.

Verkehrssektor – Klimaschutz – Fehlanzeige – Foto © Solarify

Als konkrete Sofortmaßnahmen zur Erreichung der Minderungsziele im Verkehrssektor fordert die DUH die schnelle Einführung eines generellen Tempolimits auf Autobahnen, ein Ende der Dieselsubventionierung, eine deutliche Erhöhung des beschlossenen CO2-Preises sowie eine grundsätzliche Reform der Kfz-Steuer, durch die Fahrzeuge, die den EU-Grenzwert von 95 g CO2/km auf der Straße nicht einhalten, deutlich verteuert und nicht mehr als Dienstwagen steuerlich abgesetzt oder gar gefördert werden.

DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch zeigt sich zuversichtlich: „Die Bundesregierung hält sich auf Druck der Autokonzerne im Verkehrssektor nicht an ihr vor einem Jahr verabschiedetes Klimaschutzgesetz. Anstatt die Lücke von 33 Millionen Tonnen CO2 zu schließen, hat sie diese durch die Förderung besonders klimaschädlicher Kraftfahrzeuge sogar noch vergrößert. Ein besonders absurdes Beispiel ist dabei die finanzielle Förderung übermotorisierter SUV-Stadtpanzer, die trotz hohen Spritverbrauchs und hoher CO2-Emissionen wie ein emissionsfreies Elektroauto gefördert werden. Wir sind zuversichtlich, mit dieser Klage die Bundesregierung zu kurzfristig wirksamen Maßnahmen verpflichten zu können“.

Die Bundesregierung hat in eigenen Gutachten die Potenziale der beschlossenen Maßnahmen zur Erreichung der im Klimaschutzgesetz verbindlich festgelegten Höchstmengen untersucht. Dabei zeigt sich, dass die schon jetzt absehbaren Mehremissionen in 2030 zur Hälfte auf das Konto des Verkehrssektors gehen, der damit die Hauptschuld daran trägt, dass Deutschland sein Klimaziel 2030 deutlich verpassen wird. Zusätzlich wird Deutschland auch die EU-Minderungsvorgaben bis 2030 in jedem einzelnen Jahr verfehlen.

„Die Bundesregierung steuert mit ihrer Verkehrspolitik direkt auf eine Verfehlung ihrer eigenen Klimaschutzziele zu. Hiermit verstößt sie gegen das Klimaschutzgesetz und die europäische Klimaschutzverordnung. Dieser Rechtsbruch wiegt umso schwerer, als die nationalen Ziele noch weit hinter den Anforderungen des Pariser Klimaschutzübereinkommens zurückbleiben. Würde die Bundesregierung die eingegangenen völkerrechtlichen Verpflichtungen endlich befolgen, müsste sie die Emissionen unter anderem im Verkehrsbereich noch deutlich stärker senken“, so Caroline Douhaire, die die DUH in dem Verfahren vertritt.

Die DUH setzt damit ihre juristischen Aktivitäten für den Klimaschutz fort. Sie unterstützt bereits in zwei Verfahren den Klageweg von Betroffenen aus Bangladesch und Nepal sowie Kindern und jungen Erwachsenen aus Deutschland vor dem Bundesverfassungsgericht.

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