Bundesnetzagentur aktualisiert Leitfaden zu EEG-Umlagepflicht für Eigenversorger
Die Bonner Behörde reagiert mit einer neuen Veröffentlichung auf zahlreiche Anfragen zu Sonderregelungen, die eine Aussetzung oder Reduzierung der EEG-Umlagepflicht bei Erneuerbaren-Anlagen ermöglichen. Im Leitfaden geht sie zudem auf Mitteilungspflichten der Betreiber ein. Mehr dazu weiß Sandra Enkhardt am 08.10.2020 im pv magazine.
Mit dem EEG 2014 führte der Gesetzgeber eine Umlagepflicht für Eigenverbrauch ein. Diese sogenannte „Sonnensteuer“ fällt etwa bei Photovoltaik-Anlagen ab 10 Kilowatt Leistung oder 10 Megawattstunden Jahreserzeugung an und beträgt 40 Prozent der aktuell gültigen EEG-Umlage. Kleinere Anlagen sind von dieser EEG-Umlagepflicht ausgenommen. Bei der Direktlieferung von Solarstrom aus PV-Anlagen fällt wiederum die Zahlung von 100 Prozent EEG-Umlage an.
Wegen dieser zahllosen Sonderregelungen im EEG wenden sich viele Betreiber an die Bundesnetzagentur. Diese hat nun reagiert und ihren Leitfaden zur EEG-Umlagepflicht für Eigenversorger und sonstige Letztverbraucher aktualisiert.
„Um energierechtliche Ausnahmeregelungen bei Umlagen in Anspruch nehmen zu können, muss der Umfang der dafür relevanten Strommengen dargelegt werden. Wir konkretisieren jetzt die gesetzlichen Regelungen anhand von gut zwanzig Vereinfachungen,“ sagt Peter Franke, Vizepräsident der Bundesnetzagentur. In dem aktualisierten Leitfaden würden viele praxisrelevante Einzelfragen erörtert, um die Rechtssicherheit für die Betreiber zu erhöhen.
Dazu geht die Behörde auch auf die jeweiligen Mitteilungs- und Darlegungspflichten bei Eigenverbrauch ein. „Die gesetzlichen Pflichten zur Mitteilung von Basisangaben an den Netzbetreiber treffen nicht allein denjenigen, der zur Zahlung der EEG-Umlage verpflichtet ist, sondern auch denjenigen, der aufgrund einer Sonderregelung davon ausgeht, dass seine EEG-Umlagepflicht verringert ist oder entfällt“, heißt es von der Behörde weiter. Bei Verstößen drohten Sanktionen für die Betreiber, die mit dem EEG 2017 nochmals verschärft wurden. So könnte es passieren, dass man bei versäumten Mitteilungspflichten mehr EEG-Umlage zahlen müsse oder nicht mehr von geltenden Sonderregelungen profizieren könne.
In dem aktualisierten Leitfaden hat die Bundesnetzagentur auch einen neuen Hinweis zum Messen und Schätzen der Strommengen veröffentlicht. Die finale Fassung konkretisiere die gesetzlichen Regelungen anhand von Vereinfachungen und veranschauliche deren Anwendung anhand von Beispielen, Abbildungen und Tabellen. „Dabei werden insbesondere Vereinfachungen aufgezeigt, anhand derer die Installation von möglicherweise komplexen und teuren Messinfrastrukturen vermieden oder zumindest reduziert werden kann“, heißt es von der Bundesnetzagentur weiter.
Erst vor wenigen Tagen hatte die Clearingstelle EEG/KWKG eine Empfehlung veröffentlicht. Demnach müssen bei der Eigenversorgung aus PV-Anlagen unter 10 Kilowatt Leistung nicht zwingend Erzeugungszähler vorgehalten werden.
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