Expertenkommission legt zweiten Fracking-Bericht vor
Die Expertenkommission Fracking hat am 11.08.2020 den zweiten Bericht über ihre Tätigkeit als Unterrichtung (19/21536) vorgelegt – so der parlamentseigene Pressedienst heute im bundestag (hib 829/2020) Darin heißt es, die Kommission habe begonnen, Studien zum Stand der Technik beauftragen zu lassen, „um die Umweltauswirkungen von Fracking bei der Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen aus unkonventionellen Lagerstätten erfassen zu können“. Für den Abschlussbericht 2021 sollen die Erkenntnisse der Studien zusammengefasst und eingeordnet werden.
Im Mittelpunkt stehen Fragen der Mikroseismizität und „mögliche Szenarien zur Freisetzung von Methan im Rahmen der Erdgasgewinnung und des -transports“, heißt es weiter. Auch seien Gutachten zum Monitoring von Grundwasser und Oberflächengewässern in Auftrag gegeben worden. Unterstützung habe die Kommission durch den Projektträger Jülich (PtJ) erhalten. Am 1. Juli 2020 habe dieser in Berlin eine Geschäftsstelle eingerichtet. Nichtregierungsorganisationen, Bürgerinitiativen und Bürger hätten sich „kritisch im Hinblick auf Klima- und Umweltschutz zur Gewinnung von Kohlenwasserstoffen durch Fracking geäußert“, schreibt die Regierung in der Einleitung des Berichts.
Vollständige Zusammenfassung: „Die Kommission hat begonnen, Studien durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beauftragen zu lassen, um den Stand von Wissenschaft und Technik in anderen Ländern zusammenzustellen. Zwar können nicht alle dortigen geologischen, technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen auf Deutschland übertragen werden, dennoch kann die Zusammenfassung den Kenntnisstand auch für Deutschland sinnvoll ergänzen. Der Bericht enthält erste Zwischenergebnisse einer Studie, die zur Erfassung von Umweltauswirkungen von Fracking bei der Aufsuchung und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen aus unkonventionellen Lagerstätten (in den Muttergesteinen Schiefer-, Mergel-, Ton- und Kohleflözgestein) vergeben wurde. Im Fokus der Studie stehen mögliche Szenarien zur Freisetzung von Methan im Rahmen der Erdgasgewinnung und des -transports, aber auch aus natürlichen Quellen. Im Wesentlichen werden Erfahrungen sowie der Stand der Technik im internationalen Umfeld zusammengefasst. Zusätzlich wurde im Juni 2020 ein weiteres Gutachten zum Monitoring von Grundwasser und Oberflächengewässern beauftragt. Darüber hinaus wird voraussichtlich noch ein Gutachten zur Mikroseismizität im Laufe dieses Jahres beauftragt.“ (dip21.bundestag.de/1921536.pdf)
Die Expertenkommission wurde von der Bundesregierung berufen, um eventuelle Fracking-Erprobungsmaßnahmen wissenschaftlich zu begleiten und die Ergebnisse fachlich zu bewerten. Im Wasserhaushaltsgesetz ist das generelle Verbot von Fracking in Deutschland festgeschrieben. Um bestehende Kenntnislücken zu schließen, sind bis zu vier Erprobungsmaßnahmen für ausschließlich wissenschaftliche Zwecken möglich. (hib/LBR)
->Quelle: Bundestag.de/presse/hib/708890-708890