Nukleare Nichtverbreitung, Sicherung der Technologie und wirtschaftliche Solidität müssen sichergestellt sein
Die Bundesregierung will Änderungen an der Anteilsstruktur der Firma URENCO, die in Gronau (Nordrhein-Westfalen) eine Urananreicherungsanlage betreibt, nur zustimmen, „wenn auch weiterhin nukleare Nichtverbreitung, Sicherung der Technologie und wirtschaftliche Solidität bei URENCO sichergestellt sind“. Dies versichert die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/12364) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/12256).Über eine potenzielle Veräußerung der Anteile von RWE und E.ON sei mit den beiden Energiekonzernen gesprochen worden, berichtet die Bundesregierung. Einen Zeitplan für eine potenzielle Veräußerung von URENCO gebe es nicht.
Grundlegender Unterschied zu Kernkrafterken
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass URENCO über unbefristete Genehmigungen für den Betrieb der Anlage in Gronau verfügt, die wesentlich zum Wohlstand der strukturschwachen Region beitrage. Die Anlage unterscheide sich grundlegend von Kernkraftwerken und den Sicherheitsgründen, aus denen deren Abschaltung beschlossen worden sei. „Eine Beendigung der Urananreicherung ist deshalb auch nicht in den Beschlüssen zum beschleunigten Kernenergieausstieg enthalten“, schreibt die Regierung. Entsprechendes gelte auch für die Anlage zur Brennelementefertigung in Lingen.
->Quelle: bundestag.de