Bundesrat fordert Rechtsrahmen für Wasserstoffwirtschaft von Regierung

Entschließung

Der Bundesrat fordert in einer am 27.11.2020 gefassten Entschließung einen ambitionierten Rechtsrahmen für eine nachhaltige Wasserstoffwirtschaft. Die Länderkammer fordert die Bundesregierung unter anderem auf, „erste maßgebliche Schritte zur Anpassung des Rechtsrahmens kurzfristig und noch in dieser Legislaturperiode anzustoßen.“In diesem Zusammenhang will der Bundesrat eine „grundlegende Reform des Umlagen-, Steuer- und Abgabensystems im Energiesektor“ – und zwar „systematisch, sektorenkopplungsfreundlich, dekarbonisierungsorientiert und technologieoffen“.

Befreiung von EEG-Umlage

Dazu gehört nach Ansicht des Bundesrates auch, die EEG-Umlage für Sektorenkopplungs-Technologien wie zum Beispiel Wasserstoff-Elektrolyseanlagen schrittweise zu reduzieren. Um einen wirtschaftlichen Anreiz zu setzen, müsse die Umlagebefreiung für grünen Wasserstoff unverzüglich erfolgen. Gleichzeitig fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, rechtzeitig die Voraussetzungen zur Realisierung von Vorhaben zur Erzeugung, Nutzung, Transport und Import von Wasserstoff zu schaffen. Dabei komme der Weiterentwicklung von Gasspeichern eine besondere Bedeutung zu.

Internationale Standards

Der länderübergreifende Handel mit erneuerbaren Gasqualitäten erfordere harmonisierte Standards für die Produkte, Zertifizierung, Herkunftsnachweise und technische Normanforderungen – nur so werde es künftig möglich sein, die erforderlichen Mengen an grünem Wasserstoff zur Verfügung zu stellen. Notwendig sei eine eindeutige Klassifizierung bzw. Zertifizierung von grünem Wasserstoff und Folgeprodukten wie zum Beispiel grünem Methanol auch auf europäischer Ebene, um einen gemeinsamen Markt zu schaffen. Hierfür müsse der europäischen Rechtsrahmen angepasst werden.

Grünes Kerosin

Schließlich betonte der Bundesrat die Bedeutung grünen Wasserstoffs für die Luft- und Schifffahrt. Um Wettbewerbsnachteile für die deutsche Luftverkehrswirtschaft zu vermeiden, bedürfe es aber europäischer und internationaler Lösungen für eine Beimischungsquote des so genannten grünen Kerosins. Zu prüfen sei, ob daneben auch andere Markt- und Einführungsmodelle zielführend sind.

->Folgt: Im Wortlaut: Entschließung des Bundesrates