Bericht: Keine Beanstandungen – Unterrichtung durch BMWi
Die Betreiber von Atomkraftwerken können ihren Rückbauverpflichtungen in den nächsten drei Geschäftsjahren nachkommen. Das geht – so der parlamentseigene Pressedienst heute im bundestag – aus dem als Unterrichtung vorgelegten 48seitigen „Bericht gemäß § 7 des Gesetzes zur Transparenz über die Kosten der Stilllegung und des Rückbaus der Kernkraftwerke sowie der Verpackung radioaktiver Abfälle (Transparenzgesetz)“ – Bundestagsdrucksache 19/24770 – hervor. Die Prüfung der Rückstellungsbeträge durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) habe zu keinen Beanstandungen geführt, schreibt die Bundesregierung.
BAFA: „Zum Stichtag der Prüfung, dem 31.12.2019, befanden sich noch sieben der 23 Anlagen im Leistungsbetrieb. An diesem Tag stellte das Kernkraftwerk Philippsburg 2 den Leistungsbetrieb endgültig ein. Damit setzen sechs Kernkraftwerke den Leistungsbetrieb fort. Des Weiteren befinden sich ein Kernkraftwerk in der Nachbetriebsphase und insgesamt 16 in Stilllegung und Abbau. Jeder Betreiber der 23 Kernkraftwerke hat dem BAFA fristgemäß bis zum 30. Juni 2020 eine Aufstellung der Rückstellungen für seine Rückbauverpflichtungen vorgelegt. Zudem machten die Betreiber Angaben zu ihrer Liquiditätssituation.“
Die Betreiber sind verpflichtet, jährlich ihre Rückstellungen aufzulisten. Dabei geht es um Reserven für Stilllegung und Abbau von AKW sowie fachgerechte Verpackung von radioaktiven Abfällen.
Im Berichtsjahr habe sich zwar die Transaktion zwischen den Konzernen E.ON und RWE bemerkbar gemacht, Rückstellungen würden nun anders zugeordnet. Es gebe jedoch keine Anzeichen dafür, dass die Unternehmen ihren Verpflichtungen im Zusammenhang mit Rückbaufragen nicht nachkommen könnten. Genauso wenig würde bislang offenbar die Corona-Pandemie die Finanzierungsmöglichkeiten von Betreibern beeinträchtigen, heißt es in dem Bericht weiter. Tatsächliche Folgen würden im Bericht für 2020 bewertet. (hib/PEZ)
Zusammenfassung des Berichts
0.1 Die Bundesregierung übermittelt dem Deutschen Bundestag fristgerecht den Bericht gemäß § 7 des Gesetzes zur Transparenz über die Kosten der Stilllegung und des Rückbaus der Kernkraftwerke sowie der Verpackung radioaktiver Abfälle (Transparenzgesetz). Der jetzt vorgelegte Bericht ist der dritte seiner Art.
0.2 Der Bericht enthält eine zusammenfassende Bewertung über die finanzielle Vorsorge der Betreiber von Kern-kraftwerken (KKW) für ihre Verpflichtungen zur Stilllegung und zum Abbau der KKW sowie der Verpackung ihrer radioaktiven Abfälle (Rückbauverpflichtungen). Der Bericht gründet auf der Prüfung der von den Betreibern vorgelegten Informationen durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die vorgelegten Informationen für das Jahr 2019 (Stichtag 31. Dezember 2019) umfassen insbesondere Angaben zum Haftungskreis, die Aufstellungen der Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen sowie eine Darstellung der Verfügbarkeit liquider Mittel.
0.3 Die Prüfung des BAFA hinsichtlich der Ermittlung der Rückstellungsbeträge hat zu keinen Beanstandungen geführt. Aus der Prüfung der verfügbaren liquiden Mittel durch das BAFA haben sich auch keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Betreiber ihren Rückbauverpflichtungen – insbesondere in den nächsten drei Geschäftsjahren – nicht nachkommen können.
0.4 Die zwischen dem E.ON-Konzern und dem RWE-Konzern durchgeführte Unternehmenstransaktion hat sich im Berichtsjahr sowohl auf die Zuordnung der Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen als auch auf die Finanzlage der beiden Konzerne ausgewirkt. Es ergeben sich keine Anzeichen dafür, dass die betroffenen Betreiber infolge der Transaktion ihren Rückbauverpflichtungen nicht nachkommen können.
0.5 Es liegen derzeit keine Hinweise vor, dass infolge der Corona-Pandemie die Finanzierungsmöglichkeiten der Betreiber und die langfristigen Geschäftsstrategien der Energiekonzerne nachhaltig beeinträchtigt werden. Im Rahmen des Berichts für das Jahr 2020 werden die tatsächlichen Folgen der Corona-Pandemie zu bewerten sein.
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