30 % des Nettostromverbrauchs EEG-Umlage-befreit

6. EEG-Dialogforum „Ausnahmeregelungen im EEG“

Das 6. Gespräch in der Reihe der EEG-Dialoge beschäftigte sich mit der Fortentwicklung der Rahmenbedin­gungen für die Privilegierung der stromintensiven sowie in einem intensiven internationalen Wettbewerb stehenden Industrie und die Eigenstromversorgung im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Dabei stand das Spannungsfeld zwischen dem Erhalt der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen einerseits und der damit verbundenen Belastung der nicht privilegierten Letztverbraucher (die privaten Verbraucher sowie die mittelständisch strukturierten Bereiche der Industrie, des Handels, der Dienstleister und des Ge­werbes) andererseits im Mittelpunkt. Solarify dokumentiert das Thesenpapier.

Ausgangslage  

Die EEG-Umlage ist innerhalb der letzten Jahre deutlich gestiegen und stellt mit 5,277 ct/kWh eine spürbare Belastung der Strompreise der Letztverbraucher dar. Hierfür sind verschiedene Faktoren verantwortlich:

  • hohes Ausbautempo der erneuerbaren Energien in Verbindung mit einer Ausbaustruktur, die von einem hohen Anteil vergleichsweise teurer Technologien geprägt ist,
  • der Rückgang des für den EEG-Strom an der Börse erzielbaren Preises, sowie
  • die Verminderung der Strommenge, auf welche die EEG-Differenzkosten verteilt werden.

Jede befreite bzw. nicht mit der Umlage belastete Kilowattstunde führt dazu, dass die EEG-Differenzkosten auf eine geringere Strommenge und weniger Stromverbraucher verteilt werden müssen und als Folge die EEG-Umlage steigt. Die mit der vollen EEG-Umlage belastete Strommenge ist in den letzten Jahren ständig zurückgegangen. Würden die Differenzkosten ohne Ausnahme auf den gesamten Nettostromverbrauch verteilt, läge die EEG-Umlage aktuell bei rund 3,8 ct/kWh.