Nationaler Emissionshandel für Brennstoffe setzt mehr Anreize zum Klimaschutz bei Heizen und Mobilität
Am 01.01.2021 startet in Deutschland das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) für Brennstoffe. Das nEHS soll dazu beitragen, den CO2-Ausstoß in den Bereichen Wärme und Verkehr zu senken. Bis 2022 sind zunächst Benzin, Diesel, Heizöl, Flüssiggas und Erdgas Teil des nEHS. In das System einbezogen werden nach und nach aber weitere Brennstoffe, wie das UmweltBundesamt (UBA) am 29.12.2020 mitteilte.
„Deutschland muss bis 2050 treibhausgasneutral werden. Das klappt nur, wenn alle Sektoren dazu beitragen. Der nationale Emissionshandel für Brennstoffe in den Sektoren Verkehr und Wärme ist ein wichtiger Schritt, denn so bekommen auch dort die CO2-Emissionen einen Preis“, sagt UBA-Präsident Dirk Messner. Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im UBA ist wie für den EU-Emissionshandel, der bereits seit 2005 die Treibhausgasemissionen von Kraftwerken, Industrieanlagen und des innereuropäischen Luftverkehrs begrenzt, auch zuständig für die Umsetzung des nEHS.
Unternehmen und Bürger, die mit fossilen Brennstoffen zum Beispiel heizen oder Auto fahren, nehmen nicht direkt am nationalen Emissionshandel teil. Stattdessen sind diejenigen zur Teilnahme verpflichtet, die diese Brennstoffe in den steuerrechtlichen Wirtschaftsverkehr bringen.
Zu diesen rechtlich sogenannten Inverkehrbringern zählten zum Beispiel Großhändler von Brennstoffen, Gaslieferanten oder Unternehmen der Mineralölwirtschaft, die energiesteuerpflichtig seien, heißt es in der UBA-Pressemitteilung weiter. Für jede Tonne CO2, die durch die Verbrennung dieser Brennstoffe entstehen werde, müsse ein Inverkehrbringer ein entsprechendes Emissionszertifikat erwerben und bei der DEHSt abgeben.
Der nationale Emissionshandel starte mit einem fixen Preis von 25 Euro pro Tonne CO2 im Jahr 2021. Das entspreche rund 7 Cent mehr pro Liter Benzin, 8 Cent mehr pro Liter Diesel, 8 Cent mehr pro Liter Heizöl und 0,6 Cent mehr pro Kilowattstunde Erdgas (jeweils inkl. MwSt.). Der Festpreis für die Zertifikate werde schrittweise bis 2025 auf 55 Euro ansteigen. Ab 2026 werde der CO2-Preis durch Versteigerungen ermittelt, wobei für 2026 ein Preiskorridor von 55 bis 65 Euro vorgegeben sei, teilt das UBA mit.
„Die Inverkehrbringer werden die Kosten für den Kauf der Zertifikate in der Regel an die Verbraucher weitergeben, fossile Brennstoffe werden teurer. Energiesparen bei Heizung und Warmwasser, ein sparsameres Auto oder der Umstieg auf Rad, Bus oder Bahn lohnen sich dann auch finanziell noch mehr“, so Messner. Die Einnahmen aus dem nEHS würden in den staatlichen „Energie- und Klimafonds“ (EKF) fließen, über den ein breites Spektrum an Maßnahmen für Klimaschutz, Energieeffizienz und Erneuerbarer Energien finanziert werde. Ein großer Teil der Einnahmen werde zur Reduzierung der EEG-Umlage eingesetzt. Damit dämpfe das nEHS die Stromkosten für die Verbraucher, erklärt Messner weiter.
Jürgen Landgrebe, Leiter des Fachbereichs Klimaschutz, Energie, Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt: „Ein CO2-Preis kann sehr wirkungsvoll dazu beitragen, Emissionen zu senken. Das sehen wir am Europäischen Emissionshandel. Im Jahr 2019 haben die deutschen Anlagen ihre Emissionen um rund 14 Prozent gemindert. Das liegt auch an den guten Preissignalen, die wir der jüngsten Reform des europäischen Systems verdanken.“
->Quelle: UmweltBundesamt.de/co2-preis-fuer-emissionen-aus-waerme-verkehr