…bis zum Inkrafttreten einer neuen Pkw-EnVKV
Ab dem 01.01.2021 sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union dazu verpflichtet, neue Pkw, die zum Verkauf oder Leasing angeboten werden, mit Verbrauchs- und Emissionsangaben nach dem neuen Prüfzyklus WLTP (Worldwide Harmonized Light Duty Test Procedure) zu bewerben. An der Novellierung der Pkw-Energieverbrauchs-Kennzeichnungs-Verordnung (Pkw-EnVKV) wird zurzeit gearbeitet. Bis zum Inkrafttreten empfiehlt das Bundeswirtschaftsministerium – so eine BMWi-Medienmitteilung – eine zusätzliche Verbrauchs- und CO2-Emissionskennzeichnung.
Die „erste Verordnung zur Änderung der Pkw-Energieverbrauchs-Kennzeichnungs-Verordnung“ erließ das BMWi am 22.08.2011 – Anmerkung damals: „Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 1999/94/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember1999 über die Bereitstellung von Verbraucherinformationen über den Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen beim Marketing für neue Personenkraftwagen (ABl. L 12 vom 18.1.2000, S. 16), die zuletzt durch die Verordnung (EG) Nr.1137/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 (ABl. L 311 vom 21.11.2008, S. 1) geändert worden ist, sowie der Umsetzung der Richtlinie 2006/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2006 über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen und zur Aufhebung der Richtlinie 93/76/EWG des Rates (ABl. L 114 vom 27.4.2006, S. 64). Die Verpflichtungen aus der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft (ABl. L 204 vom 21.7.1998,S. 37), die zuletzt durch die Richtlinie 2006/96/EG (ABl. L 363 vom 20.12.2006, S. 81) geändert worden ist, sind beachtet worden.“
Bis zur Fertigstellung der neuen Pkw-EnVKV gilt weiterhin die Pflicht, das Formblatt „Information über Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Stromverbrauch i. S. d. Pkw-EnVKV“ am Fahrzeug oder in dessen unmittelbarer Nähe anzubringen. Der Kraftstoffverbrauch eines Pkw wird derzeit noch nach dem gültigen Testzyklus NEFZ (Neuer Europäischer Fahrzyklus) ausgewiesen. Für eine Reihe von Neufahrzeugen werden ab 2021 allerdings keine NEFZ-Werte mehr zur Verfügung stehen. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher ist es dennoch sinnvoll, über die realitätsnäheren WLTP-Werte informiert zu werden. Das weltweit einheitliche Testverfahren für Leichtfahrzeuge (WLTP) bestimmt die Abgasemissionen und den Kraftstoff- und Stromverbrauch.
Daher empfiehlt das Bundeswirtschaftsministerium, für diese zusätzlichen Informationen ein einheitliches und neutrales Format zu benutzen, das ab Anfang Januar 2021 neben dem Fahrzeug oder in dessen unmittelbarer Nähe so angebracht werden soll, damit es nicht zur Verwirrung mit dem weiter geltenden Pkw-Label führen kann. Darüber hinaus wird empfohlen, dass die Informationen im Ausstellungsraum und bei diversen Werbemitteln angegeben werden.
->Quelle und weitere Informationen:
- bmwi.de/bundeswirtschaftsministerium-empfiehlt-verbrauchs-und-co2-emissionskennzeichnung-fuer-neufahrzeuge-bis-zum-inkrafttreten-einer-neuen-pkw-envkv
- Mehr Informationen zur Übergangsregelung hier (PDF, 215 KB)
- Vorlagen zur Verbrauchs- und CO2 –Emissionskennzeichnung hier (DOC, 19 KB)
- Die Preisliste (PDF, 442 KB) umfasst die jährlichen Durchschnittspreise des Jahres 2019 für Kraftstoffe und andere Energieträger, soweit marktgängige Preise verfügbar sind.