Strompreiserhöhungen in der Grundversorgung: Fragwürdige Aufschläge, schlecht informierte Kunden
Mit Blick auf die jüngste Preisrunde treiben viele Stromanbieter eine fragwürdige Preispolitik und weisen große Defizite bei der Information ihrer Kunden auf. Ungefähr die Hälfte der Grundversorger in NRW hat die öffentliche Diskussion über die Energiewende und die steigende EEG-Umlage nach Auffassung der Verbraucherzentrale NRW genutzt, um unangemessen hohe Aufschläge zu fordern.
Landesweit gibt es 113 Anbieter, die rund 3,5 Millionen grundversorgte Haushalte mit Strom beliefern. Wer in den NRW-Kommunen jeweils der Grundversorger ist, zeigt der VZ-Energiepreisatlas. Grundlage der aktuellen Kritik an deren Preisen und Informationen ist eine landesweit angelegte Studie über die Strompreiserhöhungen. Hier zeigt sich für jeden Grundversorger, in welchem Umfang er seine Zusatzkosten, die ihm durch gestiegene EEG- und andere Umlagen sowie veränderte Netzentgelte dieses Jahr entstehen, auf die Haushalte überwälzt. Außerdem wurden die Briefe untersucht, mit denen Stromanbieter ihren Kunden die Preiserhöhungen angekündigt haben.
Inakzeptable Aufschläge
Ergebnis: Etwa jeder zweite Grundversorger wälzt seine Zusatzkosten komplett auf die Verbraucher ab – oder greift ihnen noch viel tiefer in die Taschen. Das hält die VZ NRW für inakzeptabel – ganz besonders deshalb, weil die Bezugskosten für Strom an der Börse massiv gesunken sind. Die Forderung: Verbraucher dürfen nicht nur einseitig mit den Kosten der Energiewende belastet werden, sondern müssen auch von Erleichterungen profitieren.
Zu wenig stichhaltige Begründungen und Transparenz
Neben den Preisaufschlägen steht die Informationspolitik der Anbieter in der Kritik. Die sinkenden Beschaffungspreise für Strom spielten in den Briefen an die Kunden so gut wie keine Rolle. Dagegen überstrapazierten fast alle Unternehmen die Energiewende und die steigende EEG-Umlage als Argumente deutlich. Gerade einmal die Hälfte der Grundversorger könne die Höhe ihrer Preisaufschläge stichhaltig begründen. Zudem seien rund 60 Prozent der Briefe nach Auffassung der VZ NRW „nicht transparent genug“: So fehle manchmal schon der Name des betreffenden Stromtarifs. Oder es werde für die Verbraucher gar nicht deutlich, dass es in dem Schreiben um eine bevorstehende Preiserhöhung gehe. „Außerdem weist jeder dritte Grundversorger die Verbraucher nicht auf ihr Sonderkündigungsrecht bei einer Preiserhöhung hin.“
„Preiserhöhungen wirksam kontrollieren!“
Die VZ NRW wird „besonders auffällige Anbieter deshalb abmahnen. An die Politik geht die Aufforderung, dafür zu sorgen, dass Preiserhöhungen und Kundeninformationen von Grundversorgern wirksam kontrolliert werden. Von der Grundversorgung hängen unter anderem besonders schützenswerte Haushalte ab. Dazu gehören Verbraucher, die nicht solvent genug sind, um ohne weiteres einen Vertrag bei einem anderen Stromanbieter zu erhalten.“
Allen übrigen Stromkunden in der Grundversorgung empfiehlt die VZ NRW, per Musterbrief beim eigenen Anbieter nach einem günstigeren Stromtarif zu fragen. Stellt die Antwort nicht zufrieden, können Haushalte ihren Grundversorgungsvertrag jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen kündigen und den Stromlieferanten wechseln. Tipps zum Tarifvergleich und Anbieterwechsel auch auf der Webseite der VZ NRW.
Downloads und weiterführende Informationen der VZ: