Kerstin Andreae zu den neuen Windenergie-Ausbauzahlen
Nach vorläufigen Zahlen der Fachagentur Windenergie an Land sind im Jahr 2020 nur rund 1.400 Megawatt (MW) Windenergieleistung an Land neu ans Netz gegangen. 2020 war damit das zweitschwächste Ausbaujahr der letzten zwei Jahrzehnte. Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, gab dazu am 26.01.2021 eine Erklärung ab:
„Die Zahlen zum Ausbau der Windenergie an Land sind alarmierend: Nur Anlagen mit einer Gesamtleistung von rund 1400 MW wurden im Jahr 2020 zugebaut – ein Einbruch von fast 75 Prozent innerhalb von nur drei Jahren. In diesem Schneckentempo erreichen wir die Klimaziele nicht. Notwendig wäre mindestens die dreifache Zubaumenge pro Jahr. Die Erhöhung der EU-Klimaziele wird zudem einen noch ambitionierteren Ausbaupfad notwendig machen.
Die Unternehmen stehen bereit, um zu investieren. Es ist nun an der Politik, die richtigen Rahmenbedingungen zu schaffen, um das Ruder herumzureißen. Doch anstatt Genehmigungsverfahren zu vereinfachen, mehr Flächen für Windräder zur Verfügung zu stellen und in der Bevölkerung für die Windenergie zu werben, legt sie dem Ausbau der Windenergie weitere Steine in den Weg.
So wurde in die Ende 2020 verabschiedete EEG-Novelle völlig unerwartet noch eine Regelung aufgenommen, die den Ausbau zusätzlich gefährdet: Bei den Ausschreibungen für Windenergie an Land ist ein Mechanismus zur sogenannten endogenen Mengensteuerung eingeführt worden. Wenn eine Unterzeichnung droht, soll die ausgeschriebene Menge auf die zu erwartende Gebotsmenge reduziert werden. Das kann fatale Folgen haben: Indem die Ausschreibungsmenge verknappt werden kann, ist die bezuschlagte Menge nicht mehr vorhersehbar. Gerade Bieter, die aufgrund spezifischer Standortbedingungen höhere Kosten haben, müssen damit rechnen, keinen Zuschlag und keine Förderung für ihre Projekte zu erhalten.
Aufgrund dieser Unsicherheit wird sich voraussichtlich die ohnehin zu niedrige Anzahl von Geboten künftig weiter reduzieren. Der Zubau könnte damit weiter an Fahrt verlieren. Diese Regelung ist auch beihilferechtlich nicht geboten. Die Bundesregierung muss sich bei der anstehenden Überarbeitung der EU-Beihilferechtsrahmen dringend dafür einsetzen, dass die Erreichung der Klimaziele des European Green Deal und der daraus abgeleiteten nationalen Ziele tatsächlich ermöglicht wird.
Um nicht sogar einen Netto-Rückgang der installierten Leistung durch die aus der EEG-Förderung herausfallenden Alt-Anlagen zu riskieren, müssen zudem dringend Verbesserungen für die Möglichkeiten eines Repowering eingeführt werden. Das Thema wurde im Entschließungsantrag zum EEG 2021 noch einmal auf die Agenda gesetzt. Der BDEW hat dazu kürzlich im Positionspapier „Windenergiestandorte erhalten – Repowering ermöglichen“ effektive Sofortmaßnahmen vorgeschlagen.“
->Quelle: BDEW.de/kerstin-andreae-zu-den-neuen-windenergie-ausbauzahlen