Neuer Energiegipfel mit Teil-Einigung bei Netzausbau und Altanlagen-Vergütung
Der erneute Energiegipfel im Kanzleramt mit Bundeskanzlerin und Länderchefs bescherte dem Umweltminister eine Enttäuschung: Altmaiers Strompreisbremse wurde -vorerst- von der Mehrheit der Ministerpräsidenten blockiert. Im Netzausbau und dem Streitthema Einspeisevergütung für Altanlagen kam man allerdings voran. Die Länder übertragen einige Kompetenzen beim Netzausbau auf die B undesnetzagentur. Bundeskanzlerin Merkel sagte nach dem Treffen, das Erneuerbare-Energien-Gesetz müsse einer grundlegend überarbeitet und mit einem neuen Marktdesign verbunden werden. Obwohl das dauere, will die Kanzlerin weiter über Sofortmaßnahmen verhandeln. Der nächste Energiegipfel ist für Mai angesetzt. Bis dahin soll Kanzleramtschef Ronald Pofalla mit den Ländern weiterverhandeln. Solarify dokumentiert den Ablauf der auf den Gipfel folgenden Pressekonferenz in Auszügen:
Bundeskanzlerin Angela Merkel teilte mit, man habe „im Rahmen unserer beständigen Beratungen über das große Projekt der Energiewende zwei Themen im Fokus gehabt“, Stromnetze und das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Zum letzteren sei „einvernehmlich vereinbart“ worden, „dass rechtlich verbindlich zugesagte Vergütungen für Bestandsanlagen nicht nachträglich gekürzt werden. Das sollte alle beruhigen, die investieren wollen oder solche Anlagen betreiben.“
Bundesrat soll am 07.06. Planfeststellungs-Zuweisungs-Verordnung verabschieden
Beim Netzausbau habe sich der Gipfel „neben dem Monitoring-Bericht über die Ausbauschritte im so genannten Energieleitungsausbaugesetz – EnLAG – vor allen Dingen damit befasst, wie wir das Bundesbedarfsplangesetz, also die großen Leitungsbauten auf der Gleichspannungsbasis, durchführen wollen“. Im Rahmen der Planfeststellungs-Zuweisungs-Verordnung sei es „gelungen, eine Einigung zwischen Bund und Ländern darüber zu erzielen, dass die Bundesnetzagentur bei der Planfeststellung – neben der Raumordnung – eine wichtige Aufgabe hat, natürlich unter engster Zusammenarbeit mit den Ländern und ihren jeweiligen Anliegen. Wir sind übereingekommen, diese Einigung so umzusetzen, dass diese Planfeststellungs-Zuweisungs-Verordnung am 7. Juni im Bundesrat verabschiedet werden kann, womit dann der Rechtsrahmen klar ist, unter dem diese großen Übertragungsleitungen gebaut werden.“