Energetische Sanierung soll absetzbar werden

Steuerliche Anreize für Gebäudesanierung

Der Finanzausschuss des Bundestags hat in seiner Sitzung am 24.03.2021 die Änderung der Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (19/26559) beschlossen, berichtet der parlamentseigene Pressedienst heute im bundestag. Damit werden Änderungen bei der direkten Förderung auch für die steuerliche Förderung nachvollzogen. Die Verordnung sieht eine steuerliche Förderung von energetischen Maßnahmen bis zu 40.000 Euro, verteilt auf drei Jahre, vor. Sie soll das im November 2020 in Kraft getretene Gebäudeenergiegesetz ausführen.

Sanierungsmaßnahme in Berlin – Foto © Gerhard Hofmann für Solarify

In der Sitzung unter Leitung der Vorsitzenden Katja Hessel (FDP) stimmten die Fraktionen von CDU/CSU und SPD sowie der AfD der Verordnung zu, die Fraktionen von FDP und Die Linke enthielten sich, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmte dagegen. Ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde bei Enthaltung der Fraktion Die Linke abgelehnt.

Die Unionsfraktion begrüßte in der Aussprache die Verordnung insgesamt und insbesondere die enthaltene Förderfähigkeit von Mini-Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen. Die Dekarbonisierung von Heizsystemen sei ein wichtiges Ziel. Die SPD-Fraktion schloss sich dem inhaltlich an und betonte die mit der Verordnung verbundene große Anreizwirkung zu energetischen Maßnahmen. Die AfD-Fraktion erklärte, die Verordnung sei handwerklich zufriedenstellend, ebenso die enthaltenen Anforderungen für eine Förderung. Die FDP-Fraktion betonte, wie wichtig es im Sinne des Klimaschutzes sei, CO2 im Gebäudesektor einzusparen. Die Linke begrüßte, dass der Begriff des Fachbetriebs in der Verordnung auf weitere Gewerke und Fenstermonteure ausgedehnt wird. Grundsätzlich seien direkte Hilfen besser als steuerliche Förderungen.

Grundsätzliche Kritik übte die Fraktion Bündnis 90/Die Grüne. Die Verordnung bringe Deutschland im Klimaschutz nicht weiter. Das Potenzial bei der energetischen Sanierung von Gebäuden sei hoch, deshalb müssten die für eine Förderung verlangten Standards höher liegen. Ein Entschließungsantrag der Grünen sah denn auch unter anderem vor, dass die technischen Anforderungen mindestens dem Niveau des KfW-Effizienhaus-55-Standard entsprechen sollten. Ebenso sollte nach erfolgter Durchführung nur Fachunternehmen, die Meisterbetriebe sind oder qualifizierte Energieberater die Bestätigung der Sanierung ausstellen dürfen. Er wurde abgelehnt.

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