EU-Rat und Parlament einigen sich auf Europäisches Klimagesetz

Kommission begrüßt vorläufige Einigung

Die Verhandlungsführer des Rates und des Europäischen Parlaments haben eine vorläufige politische Einigung erzielt, in der das Ziel einer klimaneutralen EU bis 2050 und ein kollektives Nettoziel zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen (Emissionen nach Abzug von Beseitigungen) von mindestens 55% bis 2030 im Vergleich zu 1990 im Recht verankert wird. Das steht in einer am 21.04.2021 veröffentlichten EU-Medienmitteilung.

EU-Parlament – Plenarsitzung – Foto © CC-BY 3.0 europarl.europa.eu

Die Kommission begrüßte die vorläufige Einigung zwischen Rat und Parlament auf das Europäische Klimagesetz. Das Ziel der EU, bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen, ist eines der Kernelemente des europäischen Grünen Deals. Das Europäische Klimagesetz verpflichtet die EU zur Verwirklichung dieses Ziels sowie des Zwischenziels, die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber dem Stand von 1990 zu senken. Für die Kommission von der Leyen ist die Einigung über das Europäische Klimagesetz ein wichtiger Meilenstein. Damit wird eine der Verpflichtungen umgesetzt, welche die Präsidentin im Juli 2019 in ihren politischen Leitlinien angekündigt hatte.

Präsidentin Ursula von der Leyen erklärte: „Ich freue mich, dass wir eine Einigung über dieses Kernelement des europäischen Grünen Deals erzielt haben. Unser politisches Versprechen, bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu werden, ist nun auch eine rechtliche Verpflichtung. Das Klimagesetz bringt die EU für die kommende Generation auf einen grünen Pfad. Es ist unser verbindliches Versprechen an unsere Kinder und Enkelkinder.“

Der für den europäischen Grünen Deal zuständige Exekutiv-Vizepräsident Frans Timmermans fügte hinzu: „Dies ist ein wegweisender Moment für die EU. Wir haben uns darauf geeinigt, unser ehrgeiziges Ziel der Klimaneutralität in verbindlichen Rechtsvorschriften zu verankern, die uns in den nächsten 30 Jahren als Richtschnur für unsere Politik dienen werden. Das Klimagesetz wird maßgeblich zum grünen Aufschwung in der EU beitragen und für einen sozial gerechten ökologischen Wandel sorgen. Die heutige Einigung bedeutet auch eine Stärkung unserer führenden Rolle in der Welt bei der Bewältigung der Klimakrise. Wenn die Führungsspitzen der Welt am „Tag der Erde“ zusammenkommen, wird die EU diese gute Nachricht präsentieren können, von der sich unsere internationalen Partner hoffentlich inspirieren lassen. Dies ist ein guter Tag für unsere Bevölkerung und unseren Planeten.“

Zusätzlich zum Ziel der Klimaneutralität bis 2050 wird mit der heutigen Einigung der klimapolitische Rahmen der EU durch folgende neue Elemente verstärkt:

  • das ehrgeizige Klimaziel, bis 2030 die Nettoemissionen um mindestens 55 % gegenüber 1990 zu senken, einschließlich der Klarstellung des Beitrags der Emissionsreduzierung und des Abbaus von Treibhausgasen;
  • die Anerkennung der Notwendigkeit, die CO2-Senken der EU durch eine ehrgeizigere Verordnung über Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF) zu verbessern, für die die Kommission im Juni 2021 Vorschläge vorlegen wird;
  • ein Verfahren zur Festlegung eines Klimaziels für 2040 unter Berücksichtigung eines indikativen Treibhausgasbudgets für 2030-2050, das von der Kommission veröffentlicht wird;
  • eine Verpflichtung zur Erreichung negativer Emissionen nach 2050;
  • die Einrichtung eines europäischen Klimarats als unabhängiges wissenschaftliches Beratungsgremium;
  • strengere Vorschriften für die Anpassung an den Klimawandel;
  • eine enge Abstimmung zwischen den Politikbereichen der Union im Hinblick auf das Ziel der Klimaneutralität;
  • eine Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit der Wirtschaft zur Ausarbeitung branchenspezifischer Fahrpläne, die den Weg zur Klimaneutralität in den verschiedenen Wirtschaftsbereichen aufzeigen.

Hintergrund

Die Kommission hat ihren Vorschlag für ein Europäisches Klimagesetz am 4. März 2020 vorgelegt. Das Europäische Klimagesetz wird in Kraft treten, nachdem die vorläufige Einigung von Parlament und Rat förmlich gebilligt und es im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde.

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