„Aktueller Kurs reicht nicht aus“
Der Europäische Rat für Wirtschaft und Finanzen hat im Rahmen seiner Tagung am 05.10.2021 in Luxemburg den Standpunkt festgelegt, den die EU bei der Klimakonferenz der Vereinten Nationen (COP 26) in Glasgow vertreten wird. Darin wird die höchste Dringlichkeit betont, die globale Reaktion auf die Klimakrise zu verstärken, und dass auf der ganzen Welt für eine gerechte und faire Klimawende gesorgt werden muss.
Andrej Vizjak, slowenischer Minister für Umwelt und Raumordnung: „Mit dem aktuellen Kurs wird es nicht gelingen, die Erderwärmung auf unter 1,5 º C zu begrenzen. Es sind viele weitere gemeinsame Anstrengungen erforderlich, damit die Temperatur unseres Planeten innerhalb sicherer Grenzen bleibt. Auf der Konferenz wird die EU alle Vertragsparteien des Übereinkommens von Paris auffordern, ehrgeizige nationale Emissionsreduktionsziele vorzulegen, und die Industrieländer wird sie dazu aufrufen, mehr internationale Finanzmittel für den Klimaschutz bereitzustellen. Mit den heute angenommenen Schlussfolgerungen hat die EU nicht nur den Willen, sondern auch ein starkes Mandat, die Gespräche in die richtige Richtung zu lenken – in die Richtung des Schutzes der Erde zum Wohle aller und an die Seite derer, die am stärksten vom Klimawandel bedroht sind.“
In den Schlussfolgerungen werden alle Parteien aufgefordert, ehrgeizige national festgelegte Beiträge vorzulegen, und es wird anerkannt, dass die Anpassungsanstrengungen kollektiv verstärkt werden müssen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten die weltweit größten Geldgeber für den Klimaschutz sind, und es wird bekräftigt, dass sie weiterhin entschlossen sind, die Mobilisierung internationaler Finanzmittel für den Klimaschutz zu verstärken. Die anderen Industrieländer werden aufgefordert, ihre Beiträge aufzustocken und damit zum kollektiven Ziel der Industrieländer beizutragen, gemeinsam bis 2020 und durchgehend bis 2025 jährlich 100 Mrd. USD zu mobilisieren.
In den Schlussfolgerungen wird der Standpunkt der EU zur freiwilligen Zusammenarbeit nach Artikel 6 festgelegt; dieser Artikel enthält Vorschriften für internationale CO2-Märkte, die den Handel mit Emissionsreduktionen zwischen den Ländern ermöglichen. Außerdem wird der Standpunkt der EU zu gemeinsamen Zeitrahmen für Emissionsreduktionsverpflichtungen, die in den national festgelegten Beiträgen aller Länder enthalten sind, festgelegt. Der Rat äußert im Hinblick auf die Erreichung eines Konsenses in Glasgow seine Präferenz für einen gemeinsamen Zeitrahmen von fünf Jahren für die national festgelegten Beiträge aller Vertragsparteien, der von der EU ab 2031 umgesetzt wird, sofern alle Vertragsparteien dazu verpflichtet sind, und der in einer Weise umgesetzt wird, die mit dem europäischen Klimagesetz in Einklang steht.
Diese Schlussfolgerungen stellen das übergeordnete Mandat der EU für die Konferenz dar. Ein konkreteres Mandat für die Verhandlungsführung der EU in Bezug auf die Finanzierungsaspekte wurde in Form von Schlussfolgerungen des Rates auf der Tagung des Rates (Wirtschaft und Finanzen) am 05.10.2021 angenommen.
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