KWK-Umlage steigt 2022 deutlich an
Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (bne) in einer Medienmitteilung am 25.10.2021. Während die EEG-Umlage 2022 sinkt, gab die Netztransparenz bekannt, dass die KWK-Umlage von derzeit 0,254 auf 0,378 ct/kWh ansteigt- eine Erhöhung um fast 50 Prozent.
Im Gegensatz zur EEG-Umlage werden der KWK-Umlage und der Förderung von fossil betriebenen KWK-Anlagen kaum Aufmerksamkeit geschenkt. Über das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) fördern wir nach wie vor fossile und überwiegend unflexibel betriebene konventionelle Kraftwerke, verbunden mit entsprechenden Kosten in Milliardenhöhe pro Jahr. Dabei ist die KWK-Umlage nur der sichtbare Kostenblock der KWK. Hinzu kommen noch zahlreiche weitere Vergünstigungen, Vorteile oder Boni der KWK sowie in den Redispatch verlagerte Kosten. Außerdem reagieren viele fossile KWK-Anlagen heute nicht auf den aktuellen Strombedarf und beteiligen sich nicht am Netz- und Systemausgleich. Als Teil des unflexiblen konventionellen Erzeugungssockels führen sie zu unnötigen Eingriffen in den Netzbetrieb, wodurch Windenergie- und PV-Anlagen abgeregelt werden.
„Als Förderinstrument für fossile KWK ist das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz völlig aus der Zeit gefallen. Es verhindert effizienten Klimaschutz und Wettbewerb. Hinzu kommt, dass die Förderhöhen des KWKG inzwischen deutlich über denjenigen des EEG liegen“, betont Busch. Der bne fordert dringend, das kontraproduktive KWKG in der nächsten Legislaturperiode für neue Anlagen auslaufen zu lassen, damit fossile Energiezeugung auch als KWK nicht noch weit bis in die nächsten Jahrzehnte hinein gefördert wird. Alle KWK-Anlagen müssen zudem endlich flexibel betrieben werden und sich verstärkt am Netz- und Systemausgleich beteiligen.
„Nur innovative Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, die mit erneuerbaren Energien betrieben werden und flexibel reagieren, haben in einem modernen Energiesystem einen Platz“, so Busch. Dies betrifft auch rein solare oder strombasierte Systeme wie Großwärmepumpen in Wärmenetzen und andere Power-to-Heat-Systeme, die ebenfalls wegen der wettbewerbsverzerrenden Förderlogik des KWKG noch die Ausnahmen bleiben.
->Quelle: bne-online.de/foerderung-fossiler-kraft-waerme-kopplung-muss-beendet-werden