Regierung erfüllt damit Berichtspflicht aus dem Bundes-Klimaschutzgesetz
Das Bundeskabinett hat am 03.11.2021 den Klimaschutzbericht 2021 verabschiedet, teilte das BMU mit. Er enthält den Umsetzungsstand der Klimaschutzprogramme von 2019 und 2014, ergänzt um bereits zuvor veröffentlichte Informationen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen in den verschiedenen Sektoren bis 2020 sowie zur Projektion der zu erwartenden Treibhausgas-Minderungswirkung der bis Mitte 2020 beschlossenen Maßnahmen. Die Bundesregierung erfüllt damit eine Berichtspflicht aus dem Bundes-Klimaschutzgesetz.
Der Klimaschutzbericht gibt den Umsetzungsstand des 2019 beschlossenen Klimaschutzprogramms 2030 und letztmalig auch den des im Jahr 2014 beschlossenen Aktionsprogramms Klimaschutz 2020 wieder. Deutlich wird: Die weit überwiegende Anzahl der Maßnahmen wurde bereits umgesetzt oder befindet sich in Umsetzung. Der genaue Stand der einzelnen Maßnahmen wird im Klimaschutzbericht aufgeführt.
Einige Beispiele:
- Der Kohleausstieg wurde gesetzlich beschlossen und die ersten Kohlekraftwerke bereits abgeschaltet. Im Gegenzug wurde das Ausbauziel der erneuerbaren Energien bis 2030 angehoben.
- Ein Emissionshandel für die Bereiche Wärme und Verkehr wurde eingeführt. Die Einnahmen werden in Klimaschutzmaßnahmen investiert und den Bürgerinnen und Bürgern über Entlastungen wie etwa bei der Absenkung der EEG-Umlage zurückgegeben.
- Bürgerinnen und Bürger wurden über ein höheres Wohngeld sowie eine höhere Pendlerpauschale entlastet.
- Die Mehrwertsteuer auf Zugfahrten wurde gesenkt, im Gegenzug die Luftverkehrssteuer erhöht.
- Die energetische Gebäudesanierung wird durch Steueranreize gefördert, für den Austausch von Ölheizungen gibt es hohe Förderquoten.
- Die Umwelt- und Innovationsprämie für den Kauf von Elektroautos und Steuervorteile bei elektrischen Dienstwagen haben zu einem Durchbruch für Elektroautos auf dem Pkw-Markt geführt.
- Ein neues Nationales Dekarbonisierungsprogramm unterstützt die Industrie auf ihrem Weg in die Klimaneutralität.
Die Summe der beschlossenen Maßnahmen bringt Deutschland bis 2030 je nach getroffenen Annahmen auf eine Minderung von 49 Prozent gegenüber 1990 (bei einem EU-Emissionshandels-Zertifikatepreis von 30 Euro im Jahr 2030) bzw. auf 51 Prozent (bei einem Zertifikatepreis von 60 Euro im Jahr 2030). Der CO2-Preis im EU-Emissionshandel liegt derzeit bereits bei rund 60 Euro und weitere Verknappungen der Zertifikate sind geplant. Klar ist aber: Für das in diesem Jahr beschlossene erhöhte Klimaziel von mindestens 65 statt 55 Prozent Minderung sind noch weitere bedeutende Maßnahmen auf europäischer und nationaler Ebene nötig.
Der Klimaschutzbericht der Bundesregierung wird jährlich für das jeweilige Vorjahr erstellt und enthält nach Paragraph 10 Absatz 1 des Klimaschutzgesetzes die Entwicklung der Treibhausgasemissionen in den verschiedenen Sektoren, den Stand der Umsetzung der Klimaschutzprogramme sowie eine Prognose der zu erwartenden Treibhausgasminderungswirkung.
Nach den von Umweltbundesamt bereits am 15. März 2021 veröffentlichten Emissionsdaten sind die Treibhausgasemissionen in Deutschland von 1990 bis 2020 um 40,8 Prozent auf rund 739 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente gesunken. Im Jahr 2020 sanken die Treibhausgasemissionen gegenüber dem Vorjahr um 8,7 Prozent, was rund 70 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente entspricht. Die Minderung im Jahr 2020 ist der größte jährliche Rückgang seit dem Jahr der deutschen Einheit 1990. Damit setzt sich der deutliche Emissionsrückgang der beiden Vorjahre auch im Jahr 2020 fort. Während gut ein Drittel der Minderungen im Jahr 2020 auf Folgen der Corona-Pandemie zurückzuführen ist, haben strukturelle Veränderungen ebenfalls einen wesentlichen Teil dazu beigetragen.
Für die Prognose der Treibhausgasentwicklung wird auf den am 13. Oktober 2021 veröffentlichten Projektionsbericht 2021 verwiesen. Der Projektionsbericht berücksichtigt alle bis August 2020 beschlossenen Maßnahmen. Für die gesamten Treibhausgasemissionen (ohne Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft) ergibt sich auf dieser Grundlage im Zeitraum 1990 bis 2030 eine Minderung um 49 Prozent und bis 2040 um 67 Prozent. Unter Annahme von steigenden Preisen im EU-Emissionshandel, wie aktuell zu beobachten, wurde eine Minderung bis 2030 um 51 Prozent berechnet.
Eindrücklich führt der Klimaschutzbericht den Stand der Umsetzung der einzelnen Maßnahmen des im Jahre 2019 beschlossenen Klimaschutzprogramms 2030 auf. In den letzten knapp 2 Jahren ist die Bundesregierung hier gut vorangeschritten. Letztmalig wird auch über die Umsetzung des im Jahr 2014 beschlossenen Aktionsprogramms Klimaschutz 2020 berichtet. Es ist nun Aufgabe der neuen Bundesregierung diesen Pfad weiterzuführen und zusätzliche Maßnahmen einzuleiten, damit die Treibhausgasneutralität in Deutschland bereits im Jahr 2045 erreicht werden kann, wie es mit dem neuen Klimaschutzgesetz in diesem Jahr beschlossen wurde.
Hintergrund: Der Klimaschutzbericht ist nicht zu verwechseln mit der Treibhausgasbilanz, die immer am 15.3. eines Jahres veröffentlicht wird. Die Emissionsdaten für das Jahr 2020 liegen demnach bei einer Minderung von 40,8 Prozent gegenüber 1990 auf rund 739 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente.
Für die Prognose der Treibhausgasentwicklung referiert der Klimaschutzbericht den am 13. Oktober 2021 veröffentlichten Projektionsbericht, der die bis August 2020 beschlossenen Maßnahmen berücksichtigt.
->Quellen: