Beihilferechtliche Genehmigungen zwar erteilt – aber weiterhin Vorbehalte bei dritten PV-Ausschreibungsrunden
Wie das BMWi mitteilt, hat die Europäische Kommission am 09.12.2021 die erhöhten Ausschreibungsmengen 2022 für Windkraftanlagen an Land und Solaranlagen beihilferechtlich genehmigt. Lediglich für die dritten Ausschreibungsrunden für Solaranlagen hat sich die EU-Kommission vorbehalten, zunächst die Wettbewerbssituation zu beobachten und zu einem späteren Zeitpunkt zu entscheiden. Das EEG 2021 sieht vor, dass im nächsten Jahr bei Wind an Land rund 2.100 MW zusätzlich und bei Solaranlagen rund 4.100 MW zusätzlich zur Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ausgeschrieben werden.
Insgesamt beträgt das Ausschreibungsvolumen 2022 damit bei Wind an Land rund 5.000 MW und bei Photovoltaik-Anlagen 6.050 MW. Die erhöhten Ausschreibungsmengen waren mit der sog. Frühjahrsnovelle, die im Juli 2021 in Kraft getreten ist, in das EEG 2021 eingefügt worden.
Ebenfalls genehmigt wurde eine Reihe von Einzelregelungen im EEG. Hierzu gehören u.a. die finanzielle Beteiligung der Kommunen bei Freiflächenanlagen, die Verfahrensvereinfachungen in den Photovoltaik-Ausschreibungen und das geänderte Ausschreibungsdesign für die Biomethanausschreibung zum 01.12.2021. Die Europäische Kommission hat auch die Anschlussförderung für Güllekleinanlagen genehmigt. So werden erhebliche Emissionen des besonders klimaschädlichen Gases Methan vermieden, das in die Atmosphäre gelangt, wenn die Gülle stattdessen auf Feldern ausgebracht würde.
Quelle: bmwi.de/stand-der-beihilferechtlichen-prufung-des-eeg-2021-durch-die-eu-kommission