„Es war richtig und wichtig, die kommunale Überlassungspflicht beizubehalten“
Am 01.06.2013 vor einem Jahr ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Kraft getreten. Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), zieht eine positive Bilanz: „Der Gesetzgeber hat mit der Novelle eine solide Grundlage für eine nachhaltige Abfallwirtschaft geschaffen.
Wichtig und richtig war es, dass die kommunale Überlassungspflicht für Haushaltsabfälle, einschließlich der darin enthaltenen Wertstoffe, bestätigt wurde. Die Rosinenpickerei von Wertstoffen durch private Entsorger kann so wirksam unterbunden werden, und die Erlöse kommen den Gebührenzahlern zugute.“ Der VKU hatte sich gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden in den Verhandlungen um das KrWG insbesondere dafür eingesetzt.
„Aus Sicht des VKU stellt das geltende KrWG einen soliden Kompromiss zwischen kommunalen und privaten Entsorgern dar“, so Reck. Kommunale Überlassungspflichten bedeuten nicht, dass private Entsorger vom Markt ausgeschlossen sind. Reck weiter: „Die Kommunen vergeben rund 60 Prozent der Entsorgungsleistungen an private, meist mittelständisch geprägte Unternehmen. Gerade diese werden durch die neuen Regelungen geschützt, weil Ausschreibungsverfahren durch gewerbliche Sammler nicht mehr unterlaufen werden dürfen.“ Auch an der Europarechtskonformität der Regelung zu den Überlassungspflichten gibt es aus Sicht des VKU keinen Zweifel: „Wir können uns darauf verlassen, dass das KrWG in der Form, wie es Bundestag und Bundesrat verabschiedet haben, europarechtskonform ist. Die EU-Kommission hat die Beschwerden der privaten Entsorgerverbände nicht aufgegriffen.“
Das Gesetz sieht zudem ab 2020 eine gesetzlich vorgeschriebene Recyclingquote von 65 Prozent vor. Derzeit werden in Deutschland etwa 63 Prozent der Haushaltsabfälle recycelt. „Bei der Vorgabe der Recyclingquote hätte man ein wenig mutiger sein können. Viele Kommunen übertreffen diese Quote heute schon und werden die Getrennterfassung von Wertstoffen weiter ausbauen“, so Reck.
->Quelle: vku.de/