Kabinett billigt Zertifizierung von Biogase
Ein am 17.05.2022 auf Antrag des Ministeriums für den ökologischen Übergang und die demografische Entwicklung (MITECO) verabschiedeter königlicher Erlass (real decreto) soll es ermöglichen, Gase erneuerbaren Ursprungs wie Biogas, Biomethan oder Wasserstoff zu identifizieren und zu zertifizieren, und zwar mit einem System, das dem für erneuerbaren Strom ähnelt. Mit der neuen Verordnung werden eine Zählung der Gasproduktionsanlagen aus erneuerbaren Quellen und ein Erzeugerausschuss eingerichtet. Der königliche Erlass legt auch neue Ziele für Biokraftstoffe im Verkehr fest, die bis 2026 12 % des Verbrauchs erreichen sollen.
Der Erlass soll es den Vermarktern und Verbrauchern ermöglichen, diese von Gas fossilen Ursprungs zu unterscheiden. Mit der Verordnung werden auch die Nachhaltigkeits- und Treibhausgasminderungskriterien der EU-Verordnungen für feste Biomasse und Biogas, Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe für Verkehr, Elektrizität, Heizung und Kühlung sowie die Zielvorgaben für die Durchdringung mit Biokraftstoffen ab 2023, die bis 2026 12 % des Verbrauchs erreichen müssen, in nationales Recht übernommen.
Der Königliche Erlass setzt die Richtlinie 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen im Hinblick auf die Kriterien der Nachhaltigkeit und der Verringerung der Treibhausgasemissionen von Bioenergie und die Herkunftsnachweise für Gas aus erneuerbaren Quellen teilweise um.
Die Vizepräsidentin und Ministerin für den ökologischen Übergang und die demografische Entwicklung nahm an der Veranstaltung „Stockholm+50“ der Vereinten Nationen teil, mit der ein halbes Jahrhundert seit der ersten multilateralen Erklärung zur Verbindung von menschlicher Entwicklung und Umwelt gefeiert wird. „Wir sind weit davon entfernt, die Ziele zu erreichen, die wir uns gesetzt haben. Wir können uns nicht auf die nächsten 50 Jahre projizieren, dies ist das entscheidende Jahrzehnt, also lasst uns gemeinsam die Brücke bauen, die es uns ermöglicht, die Gegenwart mit der Zukunft zu verbinden“, sagte er. Das internationale Treffen hat die Länder dazu aufgerufen, angesichts der dreifachen globalen Umweltkrise – Klima, biologische Vielfalt und Umweltverschmutzung – konkrete Maßnahmen zu ergreifen und zu beschleunigen.
Dank der neuen Herkunftsnachweise – ähnlich denen, die bereits für Grünstrom gelten – wird für jede MWh Gas aus 100 % erneuerbaren Energiequellen ein Herkunftsnachweis ausgestellt, aus dem hervorgeht, wo, wann und wie das Gas erzeugt wurde. Somit werden die Garantien bei ihrer Vermarktung einen Mehrwert bieten, der ihren Verbrauch und damit auch die Umwelt begünstigen wird.
Mit dem königlichen Erlass werden eine Zählung der Gasförderanlagen aus erneuerbaren Quellen und ein Erzeugerausschuss eingerichtet. Erzeuger und Händler werden in der Lage sein, Herkunftsnachweise auf transparente und sichere Weise innerhalb des Systems auszutauschen, das die Erstellung, Übertragung und Löschung von Herkunftsnachweisen dokumentieren wird.
Die Herkunftsnachweise bescheinigen das Volumen und die Qualität des Gases, wobei zwischen Wasserstoff aus erneuerbaren Energien, Biomethan, Biogas und anderen Gasen unterschieden wird, und decken jedes erneuerbare Gas ab, das vor Ort erzeugt und verbraucht wird, unabhängig davon, ob es in das Leitungsnetz eingespeist wird oder nicht.
Die Schaffung dieses Systems von Herkunftsnachweisen war in mehreren indikativen Planungsinstrumenten wie dem Nationalen Energie- und Klimaplan 2021-2030 (PNIEC), der Wasserstoff-Roadmap und der Biogas-Roadmap sowie im Plan für Erholung, Transformation und Resilienz vorgesehen.
Nachhaltigkeitskriterien
Die Norm überarbeitet und erweitert die bisher für Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe geltenden Kriterien für die Nachhaltigkeit und die Verringerung der Treibhausgasemissionen und dehnt ihren Anwendungsbereich auf feste Biomasse und Biogas aus, die zur Stromerzeugung sowie zum Heizen und Kühlen verwendet werden. Energie aus nicht konformen Brennstoffen wird nicht auf die Ziele für erneuerbare Energien angerechnet und kommt nicht für eine finanzielle Unterstützung in Frage.
Damit die Beauftragten die Nachhaltigkeit der in Spanien gesammelten Biomasse bescheinigen können, verweist die Verordnung so weit wie möglich auf bestehende staatliche und regionale Vorschriften sowie auf bestehende Genehmigungen und Zulassungen, um unnötigen Aufwand zu vermeiden.
Neue Biokraftstoffzelle
Der königliche Erlass legt auch die Ziele für die Durchdringung von Biokraftstoffen und Biogas im Verkehr ab 2023 fest, wobei der Energiegehalt in diesem Jahr auf 10,5 % festgelegt wird und in Übereinstimmung mit dem PNIEC ein steigender Pfad bis zum Jahr 2026 auf 12 % festgelegt wird. Außerdem wird der Beitrag von fortschrittlichen Biokraftstoffen und Biogas im Verkehr eingeführt, der 2023 mindestens 0,3 %, 2025 1 % und 2030 3,5 % betragen wird.
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