Bundestags-Haushaltsausschuss macht aus „EKF“ „Klima- und Transformationsfonds“ (KTF)
Der Haushaltsausschuss hat am 22.06.2022 eine Weiterentwicklung des Energie- und Klimafonds zu einem Klima- und Transformationsfonds (KTF) beschlossen, meldet der parlamentseigene Pressedienst heute im bundestag. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/1598) nahm der Ausschuss ohne Änderungen mit Stimmen der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bei Gegenstimmen der Fraktionen von CDU/CSU, AfD und Die Linke an. Der Bundestag soll das Gesetz am 23.06.2022 ohne Debatte verabschieden.
Aus dem Fonds, einem Sondervermögen des Bundes, werden aktuelle diverse klimaschutzpolitische Programmausgaben finanziert. Er wird von mehreren Ministerien bewirtschaftet. Seine Weiterentwicklung soll laut Bundesregierung den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie begegnen helfen. Mit dem am 27.01.2022 verabschiedeten zweiten Nachtragshaushalt 2021 hatte der Bundestag Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Milliarden Euro an den Fonds übertragen (20/300, 20/400, 20/530, 20/401). „Diese Mittel sollen dazu verwendet werden, gezielt Investitionen in Zukunftsbereichen zur Überwindung der sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie und der pandemiebedingt verringerten Investitionstätigkeit anzustoßen“, schreibt die Bundesregierung. Diesem finanzpolitischen Ziel zur „Stärkung eines effektiven Wirtschaftswachstums anlässlich der weiterhin bestehenden Auswirkungen der Corona-Pandemie“ solle durch entsprechende Änderungen in dem Gesetz nachgekommen werden.
Konkret sieht der Entwurf zum einen den neuen Paragrafen 2a („Verwendung der Mittel zur Überwindung der Folgen der COVID-19-Pandemie) in dem Einrichtungs-Gesetz des EKF vor. In diesem soll, wie schon im Nachtragshaushalt, festgeschrieben werden, wozu die dem Fonds übertragenen Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Milliarden Euro genutzt werden dürfen. Aufgezählt wird unter anderem die “Förderung von Investitionen in Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich„, die “Förderung von Investitionen zum Ausbau einer Infrastruktur einer kohlendioxidneutralen Energieversorgung„ und die “Stärkung der Nachfrage privater Verbraucherinnen und Verbraucher und des gewerblichen Mittelstands durch Abschaffung der EEG-Umlage„.
Zudem soll Paragraf 2 (“Zweck des Sondervermögens„) angepasst und erweitert werden. Künftig soll das Sondervermögen demnach “zusätzliche Programmausgaben zur Förderung von Maßnahmen, die der Erreichung der Klimaschutzziele nach dem Bundes-Klimaschutzgesetz, […], dienen„, ermöglichen. Förderfähig seien “insbesondere Maßnahmen, die geeignet sind, die Transformation Deutschlands zu einer nachhaltigen und klimaneutralen Volkswirtschaft voranzutreiben„. Weiterhin förderfähig sind künftig laut Entwurf “Maßnahmen zum internationalen Klimaschutz sowie Maßnahmen des damit in Verbindung stehenden Umweltschutzes„. Wie bisher sollen aus dem Fonds energieintensive Unternehmen Zuschüsse erhalten können, um “emissionshandelsbedingte Erhöhungen von Strompreisen auszugleichen“.
Zudem wird das Gesetz wie anfangs beschrieben unbenannt: Aus dem “Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens ‚Energie- und Klimafonds‘ (EKFG)„ soll das “Gesetz zur Einrichtung eines Sondervermögens ‚Klima- und Transformationsfonds‘ (Klima- und Transformationsfondsgesetz – KTFG)„ werden. (hib/SCR)
->Quellen:
- bundestag.de/hib#url=mod454590
- Erste Lesung im Video: bundestag.de/kw19-de-sondervermoegen-energie-klima-891886