Etikettenschwindel droht bei Herkunftsnachweisen für gasförmige Energieträger
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat den neuen Referentenentwurf eines Gesetzes zu Herkunftsnachweisen für Gas, Wasserstoff, Wärme und Kälte aus Erneuerbaren Energiequellen erarbeitet. Der Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) sieht noch Nachbesserungsbedarf an dem Entwurf. Auch Jörg Staude sieht auf klimareporter noch „viele Unklarheiten und Widersprüche“. Auch der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) bewertet den Entwurf kritisch.
„Der DVGW bewertet die Vorgabe, dass für die Herstellung von Wasserstoff nur ungeförderter Strom aus erneuerbaren Energien verbraucht werden darf, kritisch. Damit wird das Doppelvermarktungsverbot weiter aufrechterhalten, was den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft in Deutschland schon jetzt behindert. Die Nutzung des Grandfathering und der Übergangsphase im Rahmen des delegierten Rechtsakts werden durch die Limitierung der zur Verfügung stehenden erneuerbare Energien-Anlagen deutlich erschwert.“
BEE-Präsidentin Simone Peter: „Der grundlegende Ansatz, mit dem Gesetz für die Herkunftsnachweise bessere Informationen für Verbraucher:innen bereitzustellen, ist zu begrüßen. Dennoch hat der Entwurf aus unserer Sicht einige Schwachstellen, die genau den gegenteiligen Effekt haben können: In seiner jetzigen Ausgestaltung öffnet der Entwurf Etikettenschwindel Tür und Tor.“
Konkret sehe der Referentenentwurf vor, dass unter bestimmten Voraussetzungen auch dekarbonisierte Gase in das geplante Herkunftsnachweissystem für Gase aus Erneuerbaren Energiequellen integriert werden können. Solche Gase verursachten zwar geringere CO2-Emissionen, beruhten aber dennoch zunächst auf klimaschädigenden, fossilen Energieträgern.
Peter: „Eine mögliche Integration von dekarbonisierten Gasen führt Sinn und Zweck des geplanten Herkunftsnachweissystems für Erneuerbare Energiequellen ad absurdum. So kann keine echte Transparenz entstehen. Dekarbonisierte Gase basieren auf fossilen Rohstoffen. Diese jetzt als erneuerbar auszuweisen, läuft dem Anliegen des Gesetzes zuwider“. Der BEE plädiere stattdessen dafür, das Herkunftsnachweissystem für eine klare Abgrenzung zwischen erneuerbaren Gasen unterschiedlicher Herkünfte und dekarbonisierten Gasen aus fossilen Quellen zu nutzen. Nur dann können Verbraucher richtig informiert eine Entscheidung über den Bezug von Gasprodukten treffen.
Das BMWK werde in dem vorliegenden Gesetzentwurf ermächtigt, in einer Verordnung Kriterien für strombasierte Gase festzulegen. Der BEE sehe diese Verordnungsermächtigung als Chance, Kriterien zu definieren, die glaubhaft gewährleisteten, dass entsprechend deklarierte gasförmige Energieträger aus Erneuerbaren Energien hergestellt würden. Neben der zeitlichen Korrelation von erneuerbarer Stromerzeugung und Wasserstoff- sowie Wärme- bzw. Kälteproduktion seien hierbei auch inhaltliche und räumliche Anforderungen von großer Bedeutung. Über die Festlegung dieser Kriterien hinaus solle dringend sichergestellt werden, dass jegliche Art erneuerbarer Gase, die aus ansonsten abgeregelten Strommengen stammten, auch Herkunftsnachweise erhielten.
„Durch eine solche Regelung wird auch im Gasbereich dazu beigetragen, jede verfügbare Kilowattstunde grünen Stroms zu nutzen. Die Nutzung aller Erneuerbaren Potenziale braucht es angesichts der derzeitigen Versorgungskrise fossiler Energieträger und der Verschärfung der Klimakrise derzeit ganz besonders“, so Peter abschließend.
->Quelle und weitere Informationen:
- BEE-eV.de/kein-etikettenschwindel-bei-herkunftsnachweisen-fuer-gasfoermige-energietraeger
- BEE-eV.de/stellungnahme-zum-gesetzesentwurf-zu-herkunftsnachweisen-fuer-gas-wasserstoff-waerme-und-kaelte-aus-erneuerbaren-energiequellen
- BEE-eV.de/2022/220810_BEE-Stellungnahme_Herkunftsnachweise_Gase.pdf
- klimareporter.de/fossile-und-erneuerbare-gase-unter-einem-herkunfts-label
- dvgw.de/dvgw-stellungnahme-vom-10082022