Gas- und Strompreise bremsen
Mit einem „Abwehrschirm“ in Höhe von 200 Millionen Euro will die Bundesregierung den Folgen der gestiegenen Gas- und Strompreise begegnen. Finanziert werden sollen die Maßnahmen über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds aus Coronazeiten. Dazu haben die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP – so der parlamentseigene Pressedienst heute im bundestag – am 12.10.2022 einen Gesetzentwurf (20/3937) „zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes zur Reaktivierung und Neuausrichtung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds“ vorgelegt.
Das Sondervermögen des Bundes soll laut dem Entwurf mit einer entsprechenden Kreditermächtigung für dieses Jahr ausgestattet werden und um Regelungen zur Umsetzung der Maßnahmen ergänzt werden. Zu den Maßnahmen gehören die ieldiskutierte „Gaspreis-“ und „Strompreisbremse“ sowie Hilfen für aufgrund der Krise in Schwierigkeiten geratene Unternehmen. Diese Unterstützungsmaßnahmen sollen auch über die Kreditanstalt für Wiederaufbau abgewickelt werden können. Sie sollen bis zum 30.06.2024 möglich sein. Details sollen per Rechtsverordnung geregelt werden. Die Kreditaufnahme durch das Sondervermögen ist auf die Nettokreditaufnahme des Bundes gemäß der Schuldenregel des Grundgesetzes in Artikel 115 anzurechnen. (hib/SCR)