„Meilenstein der Wärmewende mit Stolperfallen“

BEE-Kritik am GEG

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) hat am 12.04.2023 eine Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) eingereicht. BEE-Präsidentin Dr. Simone Peter sieht großes Potenzial, die Wärmewende aus dem Stillstand zu befreien: „Das Wirtschafts- und das Bauministerium zeigen mit ihrem Entwurf einen deutlichen Willen, den Klimaschutz im Gebäudebereich voranzutreiben. Das begrüßen wir ausdrücklich. Dennoch sind die vorgelegten Pläne noch nicht rund. Zur echten Pflicht für die Nutzung von 65-Prozent Erneuerbaren Energien in der Wärmeversorgung passen weder die Erlaubnis von ‚Wasserstoff-ready‘-Heizungen noch der Ausschluss einzelner Erneuerbarer Technologien.“

Energetische Gebäudesanierung – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft, für Solarify

Für sich genommen sei die Umsetzung der 65-Prozent-Nutzungspflicht für Erneuerbare Wärme ein Meilenstein, der der Wärmewende den entscheidenden Schub verleihen könne. „Dahinter darf das Bundeskabinett nicht zurückfallen“, so Peter. „Damit 2045 nicht noch Millionen fossiler Öl- und Gasthermen im Bestand sind, muss die Reform mit einer schrittweisen Verschärfung der Austauschpflicht für 30 Jahre alte Heizungen einhergehen. Ansonsten bleiben die Sektorziele unerreichbar.“ Die Präsidentin erneuerte ihre Kritik an der Erfüllungsoption, Gaskessel unabhängig vom eingesetzten Brennstoff anzuerkennen, wenn sie technisch dazu in der Lage sind, Wasserstoff zu verarbeiten („H2-ready“). „Das lehnen wir in aller Deutlichkeit ab. Was zählt, ist der tatsächlich genutzte Brennstoff und nicht der, den man irgendwann zu nutzen gedenkt. Daran kann auch ein vorliegender Transformationsplan nichts ändern.“

Statt noch nicht praxisrelevante Lösungen aufzunehmen, sei es besser, alle Wärmelösungen zu erlauben, die schon heute Erneuerbar sind. „Die Anforderungen des Gebäudesektors sind so vielfältig wie die Erneuerbaren Lösungen: Wärmepumpen, Erneuerbare Fernwärme, Gebäudenetze, Biomethan, Biomasse, Solarthermie und Geothermie. Das GEG muss alle als gleichwertig anerkennen und zulassen“, so Peter. Es sei auch absolut nicht nachvollziehbar, dass Biomasseheizungen und einige andere Technologien im Neubau ausgenommen würden. „Warum soll ein Neubau, der in der Nähe eines bestehenden Bio-Wärmenetzes gebaut wird, nicht an das Netz angeschlossen werden?“ Der Ausschluss von einzelnen Erneuerbaren Wärmetechnologien werde zu ineffizienten Lösungen und höheren Kosten führen.

Das Gebäudenergiegesetz (GEG) ist am 1. November 2020 in Kraft getreten. Eine weitere Änderung ist zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten (Reduzierung des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs im Neubau von bisher 75 Prozent des Referenzgebäudes auf 55 Prozent). Das GEG enthällt Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, die Erstellung und die Verwendung von Energieausweisen sowie an den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden. Die frühere EnEV , das EnEG und das EEWärmeG wurden mit dem GEG zusammengeführt. (bmwsb.bund.de/gebaeudeenergiegesetz)

Um die Akzeptanz der Maßnahmen nicht zu gefährden, seien soziale Schieflagen bei der Förderung zu vermeiden. „Der Umstieg von einer fossilen auf eine erneuerbare Heizung muss für alle finanziell möglich sein“, so Peter. „Die Fördermittel sind begrenzt und müssen so effizient und zielgerichtet eingesetzt werden. Deshalb spricht alles dafür, eine soziale Staffelung vorzunehmen und die Förderung einerseits an das Haushaltseinkommen zu koppeln und gleichzeitig einen besonderen Fokus auf den Mietwohnungsbestand zu setzen.“ Wer eine neue Heizung problemlos allein finanzieren könne, brauche keine Unterstützung. Auch die Kreditvergabe müsse gerechter gestaltet werden: „Alle GebäudeeigentümerInnen brauchen einen Zugang zu günstigen Förderkrediten für Investitionen in energetische Modernisierungen. Im Moment erhalten vor allem wohlhabendere EigentümerInnen Kredite. Das muss sich ändern“, so Peter abschließend.

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