Bundesnetzagentur veröffentlicht neue Version zur Konsultation – jetzt auch für Biomasse, Biogas und Photovoltaik
Die Bundesnetzagentur hat am 12.07.2013 eine überarbeitete Version des Leitfadens zum EEG-Einspeisemanagement zur Konsultation veröffentlicht. Der Leitfaden regelt die Ermittlung der Entschädigungszahlungen und deren Berücksichtigung in den Stromnetzentgelten. Da in den letzten Jahren vermehrt Einspeise-Managementmaßnahmen bei Biomasse- und Photovoltaikanlagen vorgenommen wurden, hat die Bundesnetzagentur den Leitfaden um die Ermittlung der Entschädigungszahlungen für die Energieträger Biomasse, Biogas sowie Photovoltaik ergänzt.
Entschädigung für Einspeisungs-Reduzierung bei Netz-Überlastung
Gegenstand des Einspeisemanagements ist die zeitweilige Reduzierung der Einspeiseleistung von EEG-, KWK- und Grubengasanlagen auf Anforderung des Netzbetreibers bei einer Überlastung des Netzes. Der Netzbetreiber ist gemäß EEG verpflichtet, dem Einspeiser, der seine Einspeiseleistung reduziert hat, eine Entschädigung zu zahlen. Die Höhe der Entschädigung beträgt 95 Prozent der entgangenen Einnahmen zuzüglich zusätzlicher und abzüglich ersparter Aufwendungen.
Die Marktteilnehmer können bis 15. August 2013 Stellung nehmen. Der Leitfaden sowie nähere Informationen zum Konsultationsverfahren sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur veröffentlicht.
->Quelle(n): bundesnetzagentur.de; Der Leitfaden