Kürzung von 15-20 Prozent für 55.000 Anlagen
Spanien setzt die Einspeisevergütung für erneuerbare Energien außer Kraft. Die Betreiber von Solar-, Windkraft- und Biomasseanlagen sollen stattdessen eine Zuzahlung zu den Strommarktpreisen und eine Investitionszulage erhalten, die eine „vernünftige Rentabilität” garantiert. Diese Änderungen stehen im jetzt verabschiedeten Real Decreto Ley 9/2013.
„Real Decreto-ley 9/2013, de 12 de julio, por el que se adoptan medidas urgentes para garantizar la estabilidad financiera del sistema eléctrico (Königliche Gesetzesverordnung zur Ergreifung von Maßnahmen, um die finanzielle Stabilität des Elektrizitäts-Systems zu gewährleisten)“
Die Details der Auswirkungen auf die Energiebranche sind noch weitgehend unklar. Gründe für die Reformen sind das Defizit von 28 Mrd. Euro im spanischen Strommarkt und der Druck der EU-Kommission auf Konsolidierung des Haushalts. „Die neuen Regelungen bedeuten das Aus für die Einspeisevergütung in Spanien, wie wir sie bisher kennen. Die spanische Regierung setzt bei den Betreibern an, um das Defizit im Strombereich zu senken. Dabei wird sie sich auf heftigen juristischen Widerstand einrichten müssen“, erklärt Georg Abegg von Rödl & Partner in Madrid. „Ich habe große Zweifel, ob es rechtlich haltbar ist, die Förderung der Erneuerbaren Energien zukünftig an eine fiktive und willkürlich festgelegte Rentabilität zu koppeln.”
Drastische Kürzungen erwartet
Von den Neuregelungen sind alle Unternehmen betroffen, die im spanischen Strommarkt Energie erzeugen, verkaufen und transportieren. Die Umsetzung des Gesetzes bedarf weiterer Richtlinien und Verordnungen. Nach der bisherigen Rechtslage bekamen spanische Erneuerbare-Energien-Anlagen einen festen Tarif für den eingespeisten Strom, der sich im Falle von älteren PV-Anlagen auf bis zu 460 Euro pro Megawattstunde belaufen konnte und für die Laufzeit von 25 Jahren festgeschrieben war. Diese Einspeisevergütung nach den königlichen Dekreten 661/2007 und 1578/2008 wird außer Kraft gesetzt.
Reduzierung der Tarife um 1,35 Milliarden Euro
Schon seit dem Jahr 2010 wurden die Tarife durch verschiedene Maßnahmen beschnitten, zuletzt wurde eine Steuer auf den Umsatz in Höhe von sieben Prozent und die faktische Streichung der Inflationsanpassung verabschiedet. Die nun vorgesehene Regelung soll zusammen mit den seit 2012 erfolgten Kürzungen eine Reduzierung der Tarife für Erneuerbare Energien von 1,35 Milliarden Euro bewirken. Dies entspricht nach Einschätzung Abeggs einer Kürzung um 15 bis 20 Prozent.
Das nun geplante Förderregime für die 55.000 bestehenden Anlagen sieht eine Mischung aus Einspeisetarif und Investitionszulage vor. Bis zur Verabschiedung der Durchführungsgesetze erhalten die Anlagen die bisherigen Tarife weiter, müssen aber gegebenenfalls zu viel bezahlte Gelder rückerstatten. Die Zuzahlung zu den Strommarktpreisen und die Investitionszulage sollen während der gesetzlich zugelassenen Gesamtlaufzeit und unter Berücksichtigung der anfänglichen Investitionen, Betriebskosten und der Marktpreise zu einer „vernünftigen Rentabilität” der Anlage führen.