PV in Kleingärten soll erlaubt werden

Bis 800 Watt kein Einfluss auf Beurteilung

Der Bundesrat hat ein Gesetz zur Änderung des Bundeskleingartengesetzes (20/9645) vorgelegt, um die Aufstellung von kleinen Photovoltaikanlagen zu ermöglichen – so der parlamentseigene Pressedienst heute im bundestag. Durch den Satz „Photovoltaikanlagen bis zu einer installierten Leistung von einschließlich 800 Watt sind zur Eigenversorgung des Kleingartens zulässig,“ soll künftig das Aufstellen von PV-Anlagen bis 800 Watt zur Erzeugung von Strom keinen Einfluss auf die Beurteilung haben, ob es sich um eine Gartenlaube oder ein zum Wohnen geeignetes Haus handelt.

PV-Modul, 600 W – Foto © Gerhard Hofmann, Agentur Zukunft

Auf diese Weise könnten kleine PV-Anlagen rechtssicher aufgestellt werden, ohne dass die Pächter der Kleingärten einen möglichen Wegfall der Anwendbarkeit des Bundeskleingartengesetzes und folglich das Entfallen des Kündigungsschutzes und der Begrenzung des Pachtzinses befürchten müssten.

Bisher ist die Nutzung von Solaranlagen in Kleingärten im Bundeskleingartengesetz (BKleingG) weder ausdrücklich erlaubt noch verboten. Paragraf 3 Absatz 2 Satz 2 BKleingG enthält derzeit jedoch die Einschränkung, dass eine Laube in einem Kleingarten nach ihrer „Beschaffenheit, insbesondere nach ihrer Ausstattung und Einrichtung, nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein“ darf. Ohne entsprechende Regelung könnte die uneingeschränkte Verwendung von Photovoltaikanlagen – ähnlich wie ein Anschluss an das Elektrizitätsnetz – eine unerwünschte Entwicklung von einer reinen Gartenlaube hin zu einer Wohnnutzung begünstigen.

„Um die Stromproduktion parzellenangemessen zu beschränken, wird die Größe der erlaubten Solaranlagen leistungsmäßig beschränkt,“ begründet die neue Bestimmung die 800-Watt-Grenze. Diese sei deshalb bei einer installierten Leistung von 800 Watt zu ziehen, da Balkonkraftwerke bis zu dieser Leistung vereinfacht installiert und angemeldet werden können.

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