Bayerischer Verwaltungsgerichtshof greift durch
Endlich saubere Luft in München – die Deutsche Umwelthilfe DUH und der ökologische Verkehrsclubs VCD setzten am 21.03.2024 vor Gericht die Ausdehnung der Dieselfahrverbote auf Euro-5-Fahrzeuge durch. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof verurteilt die Stadt München wegen anhaltender Überschreitung der Luftschadstoffgrenzwerte für das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid zu weiteren Maßnahmen wie Ausdehnung der Dieselfahrverbote, Die DUH fordert in der Folge von Oberbürgermeister Reiter die sofortige Umsetzung der rechtswidrig ausgesetzten Fahrverbote. Denn München überschreitet den gesetzlichen Grenzwert für gesundheitsschädliches Stickstoffdioxid seit nunmehr 14 Jahren.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat am 21.03.2024 der Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und des ökologischen Verkehrsclubs VCD gegen die Abschwächung des Luftreinhalteplans für München stattgegeben. Die Anpassung der 8. Fortschreibung des Luftreinhalteplans, mit der die Stadt München einen verbindlichen Vergleich mit der DUH und dem VCD einseitig aufgekündigt hatte, ist demnach rechtswidrig. Die Stadt muss gemäß dem heutigen Urteil den Luftreinhalteplan nun schnellstmöglich nachbessern und eine bisher rechtswidrig verweigerte Ausdehnung der Dieselfahrverbote auf Euro 5 Fahrzeuge erlassen, um eine Grenzwerteinhaltung beim Dieselabgasgift Stockstoffdioxid (NO2) bereits 2024 zu erreichen.
Am 28.09.2023, nur wenige Tage vor der Bayerischen Landtagswahl, hatte der Münchner Stadtrat eine deutliche Abschwächung des Luftreinhalteplans beschlossen. Diese setzte die notwendigen Dieselfahrverbote für Fahrzeuge der Emissionsklasse Euro 5 aus dem Vergleich des vorangegangenen Rechtsstreits vorübergehend aus und hebt weitere Maßnahmen gänzlich auf. Gegen dieses Vorgehen hatten DUH und VCD im Oktober 2023 Klage eingereicht.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Mit ihrem durchschaubaren Wahlkampfmanöver vor der Bayerischen Landtagswahl hat die Stadt München nun richterlich bestätigt Rechtsbruch begangen. Und das zur großen Freude der betrügerischen Dieselkonzerne und zum gesundheitlichen Schaden von Millionen Menschen, die in München die schlechteste Luft Deutschlands einatmen müssen. Nach 14 Jahren der Nichteinhaltung des gesetzlichen Grenzwerts für das gesundheitsschädliche Dieselabgasgift Stickstoffdioxid ist München Luftverschmutzungs-Hauptstadt Deutschlands. Dies ist das Ergebnis einer Kumpanei der Autokonzerne mit der Staatsregierung, die zu einer jahrelangen Blockadehaltung in den höchsten politischen Entscheidungsebenen des Landes Bayern und der Stadt München führte. Leidtragende waren und sind die in München lebenden Menschen. Ich fordere Oberbürgermeister Reiter auf, nun endlich die vertraglich vereinbarten Maßnahmen, wie ein ausgedehntes Dieselfahrverbot, zur Einhaltung der Dieselabgas-Grenzwerte zu ergreifen.“
An der Landshuter Allee wurde auch 2023 ein Stickstoffdioxid-Jahresmittelwert von 45 µg/m3 und damit eine deutliche Überschreitung des gesetzlichen Grenzwertes von 40 µg/m3 gemessen. Die Belastung der Atemluft mit dem Dieselabgasgift NO2 ist nirgendwo in Deutschland so hoch, wie in München.
Christoph von Gagern, Sprecher im VCD-Kreisverband München: „Es ist bedauerlich, dass die Stadt München erst auf ein Gerichtsurteil gewartet hat, bevor sie endlich wieder schärfer greifende Maßnahmen zur Luftreinhaltung beschließt. Diese unnötige Verzögerung bei der Verbesserung der Luft ist ein Zeichen dafür, dass in der Stadtspitze das Auto und seine möglichst wenig eingeschränkte Nutzung Vorrang vor der Gesundheit einer großen Zahl von Münchnerinnen und Münchnern haben. Das Amtsblatt der EU wird demnächst auf die Hälfte reduzierte Grenzwerte veröffentlichen. Die Stadt wäre gut beraten, sich baldmöglichst schon Gedanken zu machen über die notwendigen Schritte, um diese Werte schnell einzuhalten.“
Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH vertritt: „Den klaren Worten des Gerichts müssen politische Taten folgen. Der Stadtrat muss nun in seiner im April folgenden Sitzung ergänzende Maßnahmen beschließen. Maßstab ist eine Grenzwerteinhaltung 2024. Streckenbezogene Fahrverbote sind dazu nur geeignet, wenn sie schnell kommen und für nahezu alle Euro-5-Pkw und -Nutzfahrzeuge gelten.“
Hintergrund:
In dem seit 2012 andauernden Rechtsstreit um Saubere Luft in München haben sich der VCD, die DUH und die Landeshauptstadt München am 06.10.2022 auf einen Vergleich geeinigt, dessen Herzstück das dreistufige Konzept für Dieselfahrverbote ist. Der Vergleich trat nach Beschluss des Münchner Stadtrates in Kraft. Nachdem die achte Fortschreibung des Luftreinhalteplans der Landeshauptstadt München mit allen im Vergleich enthaltenen Maßnahmen in Kraft getreten ist, haben der VCD sowie die DUH ihre jeweiligen Verfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof sowie dem Bayerischen Verwaltungsgericht München am 28.12.2022 für erledigt erklärt.
Am 26.07.2023 hat der Münchner Stadtrat eine Anpassung der 8. Fortschreibung des Luftreinhalteplans und eine Abschwächung des Stufenplans für Dieselfahrverbote beauftragt. Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung von DUH und VCD eingebrachten Argumente wurden ignoriert und die Anpassung vom Stadtrat am 28.09.2023 in Kraft gesetzt. Daraufhin hatten VCD und DUH im Oktober 2023 Klage eingereicht.
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