Resolution von EUROSOLAR
Solarify dokumentiert
Die europäische Verinigung für Erneuerbare Energien EUROSOLAR fordert eine europäische Energiemarkt-Rahmenordnung für Erneuerbare Energien. Anlässlich der europäischen Delegiertenversammlung von EUROSOLAR am 24.08.2013 in Bonn wurde eine entsprechende Resolution verabschiedet. Darin fordert Eurosolar, die Energiepolitik der EU „konsequent auf das Ziel einer dezentralen Vollversorgung auf Basis Erneuerbarer Energien auszurichten“. Dazu seien auf „politischer Ebene verbindliche Ausbauziele als Mindestziele zu beschließen und entsprechende Rahmenbedingungen im EU-Recht zu verankern“. Das Energierecht der EU solle zu einer neuen „EU-Energiemarkt-Rahmenordnung für die dezentrale Energiewende“ weiterentwickelt werden. Solarify dokumentiert die Resolution.
Wortlaut der Resolution
„Die seit der Liberalisierung der Energiemärkte ab Mitte der 1990er-Jahre in der EU geschaffene Energiemarktordnung ist auf das konventionelle, fossil-atomare Energiesystem ausgerichtet. Nun wird immer deutlicher, dass diese Marktordnung mit einem immer weiter steigenden Anteil Erneuerbarer Energien nicht kompatibel ist.
Die überkommene, fossil-atomare Energiewirtschaft und ihre Vertreter in Regierungen, Behörden und nicht zuletzt der EU-Kommission, beklagen deshalb immer lauter, die Erneuerbaren Energien würden ‚den Markt verzerren‘. Sie fordern, Erneuerbare müssten sich dem ‚Wettbewerb stellen‘, in den ‚Markt integriert werden‘ und dafür insbesondere Einspeisegesetze abgeschafft werden. Dahinter steckt die Erkenntnis, dass die Erneuerbaren Energien das bisherige Energiesystem und seine Marktordnung insgesamt in Frage stellen.
Es geht um die Vorherrschaft auf den europäischen Energiemärkten: Einspeisegesetze sind emanzipatorische Gesetze, die Teilhabe von vielen Akteuren (mittelständischen Unternehmen, Kommunen und Bürgern) ermöglichen. Eine zentralistische Zuteilung von Erneuerbaren-Anlagen über Quoten, Ausschreibungen oder Auktionierungen konserviert hingegen die Marktmacht der etablierten Energiekonzerne.
In diesem Konflikt machen sich EU-Kommission und Regierungen zum Steigbügelhalter der Konzerne. Derzeit wird ernsthaft erwogen, Subventionen für neue Atomkraftwerke – also für eine Technologie, die schon unter heutigen Bedingungen nicht mehr „wettbewerbsfähig“ ist – zu erlauben. Und obwohl sich der Emissionshandel längst als untauglich erwiesen hat, Anreize für die technologische Transformation zu setzen, will die EU-Kommission ihn für die Zeit nach 2020 zum zentralen Instrument europäischer Energie- und Klimapolitik machen. Doch damit nicht genug: Allein bis 2020 sollen Milliarden Euro an Forschungs- und Entwicklungsförderung in Kern- und Fusionsenergie, CCS-Vorhaben oder andere fossile Kraftwerks- oder Fördertechnologien fließen. Die Planungen für bis zu 45.000 Kilometer neue Leitungen im Übertragungsnetz zeigen außerdem, dass die Potenziale einer dezentralen erneuerbaren Energieversorgung bei den Entscheidungsträgern bislang noch nicht erkannt wurden – oder bewusst ignoriert werden.
Die wenigen Beispiele zeigen überdeutlich, dass die von der EU politisch beschlossenen Dekarbonisierungsziele gerade nicht den Ausbau Erneuerbarer Energien garantieren, sondern fragwürdige Technologien, wie Carbon Capture and Storage (CCS), Fracking und neue Atomkraftwerke begünstigen. Die Pläne konservieren das Modell einer fossil-atomaren Energieversorgung, in die Erneuerbare Energien eingepasst werden sollen und bestenfalls die zweite Geige spielen – ganz im Sinne der Konzerne.
Es kommt deshalb jetzt darauf an, die Weichen richtig zu stellen, damit der Umstieg auf ein erneuerbares Energiesystem in ganz Europa so rasch wie möglich gelingt. Im Rahmen der Energiewende ist es Aufgabe der europäischen Energiepolitik, EU-weit verlässliche Rahmenbedingungen für die Entwicklung und die Förderung Erneuerbarer Energien vorzugeben, so wie in Artikel 194 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) vorgesehen. Das ist nur mit zielgerichteten Instrumenten für den dezentralen Ausbau Erneuerbarer Energie zu erreichen, die den EU-Staaten erlauben, nationalen und regionalen Besonderheiten Rechnung zu tragen.
Folgt: Die Forderungen