EU-Kommission plant EE-Förderungs-Schnitt

EU will Bieterverfahren

Bislang erhalten Besitzer von Solaranlagen einen festen Vergütungssatz für jede Kilowattstunde eingespeisten Strom. Doch dieses Verfahren ist der EU-Kommission offenbar ein Dorn im Auge: Brüssel will einen Paradigmenwechsel in der Förderpolitik.

Der Ausbau der Erneuerbaren Energien schreitet mehr oder weniger zügig voran. Dass Deutschland bei der Energiewende trotz aller Lamentos schon so weit ist, geht vor allem auf das EEG zurück, genauer auf zwei wesentliche Punkte darin: Auf den Einspeisevorrang, also eine Abnahmegarantie, und auf die garantierten Einspeisevergütungen für 20 Jahre. Besonders für die Investoren der ersten Stunde war und ist diese Regelung teilweise äußerst lukrativ. Mit der jetzt erfolgenden, weiteren Kürzung der Sätze bei der Photovoltaik unter zehn Cent pro Kilowattstunde hat dies allerdings wohl ein Ende.

FAZ: „Doppelter Angriff auf deutsche Ökostromhilfe“

Die FAZ (vom 07.10.2013) schreibt: „Das EEG ist einem doppelten Angriff aus Brüssel ausgesetzt. Unabhängig voneinander wollen EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia und EU-Energiekommissar Günther Oettinger die bisherige Förderpraxis in Frage stellen, wie aus internen Papieren der EU-Behörde hervorgeht, die der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vorliegen.“

Die EU-Kommission hat jetzt das System an sich unter die Lupe genommen: Aus Kostengründen soll der Staat nach ihren Plänen nur noch nach einem „technologieneutrales Bieterverfahren“ eine Unterstützung gewähren, wie es im Entwurf neuer Beihilferichtlinien für den Energiebereich heißt, welcher der Stuttgarter Zeitung vorliegt. Das bedeutet, dass künftig derjenige den Zuschlag erhalten soll, der den Strom am günstigsten produziert – egal, ob solar oder aus Wind, Geothermie und Biomasse.

Für dieses Vorgehen sieht die Behörde zwei Gründe: Einerseits sind die „Subventionierungen“ ihrer Ansicht nach viel zu hoch. Außerdem sollte sie sich auf die Einführungsphase einer Technologie beschränken. „Jede öffentliche Unterstützung muss zeitlich begrenzt sein“, zitiert das Blatt aus dem Papier. In den letzten zehn Jahren seien etwa die Modulpreise für Photovoltaikanlagen deutlich gesunken. Wo Hilfen dennoch nötig seien, sollten sie auf ein Minimum beschränkt sein und den Marktpreis ergänzen und nicht ersetzen, heißt es weiter.

Ausnahmen von EEG-Umlage könnten fallen

„Einzelne Bürger oder auch kleine kommunale Erzeuger sind bei solchen Ausschreibungen de facto chancenlos“, kritisiert der Luxemburger Europaabgeordnete Claude Turmes von den Grünen. Bisher wird in Deutschland jeder gefördert, der sich beispielsweise Solarzellen aufs Dach bauen lässt. Dementsprechend sind knapp 40 Prozent aller erneuerbaren Kapazitäten in Deutschland in der Hand von Privatpersonen. Die großen Versorger rangieren nicht einmal im zweistelligen Prozentbereich. „Brüssel“, so Turmes, „bedroht diese Bürgerenergie“.

In einem anderen Punkt könnte es demnächst hingegen Bewegung geben. Die Kommission prüft die umstrittenen Ausnahmen von der EEG-Umlage und wird ihr Ergebnis bald mitteilen – mit Rücksicht auf die Bundestagswahl war dieser Termin offenbar verschoben worden.

Stuft die Kommission die Entlastung als unerlaubte Beihilfe ein, müssten 1691 Großverbraucher im Extremfall die in den vergangenen zehn Jahren nicht gezahlte EEG-Umlage nachzahlen, insgesamt 4 Mrd. Euro. Es gilt allerdings als unwahrscheinlich, dass die Behörde so weit geht.
->Quelle: iwr.de; stuttgarter-zeitung.de; faz.net; pv-magazine.de