Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV) verabschiedet
Die beste Energie ist die, die nicht verbraucht wird. Hausbauer müssen sich in Zukunft auf deutlich strengere Energievorschriften einstellen: Der Bundesrat hat dem Entwurf einer neuen Energieeinsparverordnung zugestimmt.
Mit der Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV) werden die Weichen für mehr Energieeffizienz im Gebäudesektor gestellt. Die neue Verordnung beinhaltet im Wesentlichen folgende Maßnahmen:
- Der zulässige Jahresenergiebedarf aller Neubauten soll in den Jahren 2014 und 2016 um jeweils 12,5 Prozent sinken. Der maximal erlaubte Wärmeverlust durch die Gebäudehülle soll sich um jeweils 10 Prozent reduzieren.
- Für bestehende Gebäude sieht die neue EnEV weder verschärfte Einsparregeln noch neue Nachrüstpflichten vor.
- Die energetischen Kennwerte sind bei Verkauf und Vermietung in Immobilienanzeigen mit anzugeben. Dabei sind die Energiekennwerte auf die Wohnfläche und nicht wie bisher auf die Gebäudenutzfläche zu beziehen.
- Verkäufer und Vermieter sind verpflichtet, den Energieausweis an den Käufer beziehungsweise neuen Mieter zu übergeben. Der Energieausweis muss bereits bei Besichtigung vorgelegt werden.
- Eingeführt werden soll ferner ein unabhängiges Stichprobenkontrollsystem für Energieausweise und Berichte über die Inspektion von Klimaanlagen. Ein Betretungsrecht für Wohnungen wird es nicht geben.
Bundesrat stimmte trotz massiver Bedenken zu – Vereinfachungen gefordert
Die Länder haben der EnEV nur mit zahlreichen Auflagen zugestimmt – so eine Erklärung des Bundesrats. Diese sollen unter anderem die Transparenz der Angaben zum Energiebedarf von Gebäuden – zum Beispiel in Immobilienanzeigen und Energieausweisen – für die Verbraucher erhöhen. Zudem möchte der Bundesrat mit den Änderungen unnötige Bürokratie vermeiden und die Anwendbarkeit der Vorschrift insgesamt erleichtern.
Trotz der Zustimmung machten die Länder sehr deutlich, dass sie die vorgelegte Verordnung in wesentlichen Punkten für unzureichend halten. Sie gebe kaum ausreichende Antworten auf die enormen wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Herausforderungen, die der Energieverbrauch im Gebäudebereich aufwerfe. Allein durch die verschiedenen parallelen Energiesparvorschriften – Energieeinsparungsgesetz, Energieeinsparverordnung, Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – leide die Akzeptanz und Transparenz erheblich. Der Bundesrat sieht daher die dringende Notwendigkeit, erhebliche Vereinfachungen in diesem Bereich zu erreichen und fordert die Bundesregierung auf, unverzüglich mit den Ländern eine grundlegende Überarbeitung der entsprechenden Vorschriften anzugehen.
Der Bundesrat weist zudem darauf hin, dass es zum Gelingen der Energiewende notwendig ist, die Förderprogramme zur Gebäudemodernisierung mit zwei Milliarden Euro jährlich auszustatten. Die Förderung sei auf diesem Niveau zu verstetigen und wieder in den Bundeshaushalt zu überführen. Auf diese Weise erhielten private Investoren sowie die Wohnungs- und Bauwirtschaft die erforderliche Planungssicherheit.
Inkrafttreten erst 2014
Anlass für die Novellierung ist eine EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden aus dem Jahr 2010. Zudem steht die Bundesregierung in der Pflicht, ihr Energiekonzept sowie die 2011 gefassten Beschlüsse zur Energiewende umzusetzen. Vor der EnEV musste die Bundesregierung das geltende Energieeinsparungsgesetz (EnEG) novellieren. Das EnEG ermächtigt dazu, Verordnungen für den Baubereich zu erlassen und zu ändern.
Die EnEV muss nicht nur das nationale Verfahren durchlaufen. Eine Notifizierung in Brüssel ist ebenso erforderlich. Mit einem Inkrafttreten der EnEV ist deshalb erst ab Januar 2014 zu rechnen.
Die Energieeinsparverordnung regelt die energetischen Anforderungen an Neubauten. Will ein Eigentümer sein Gebäude sanieren, gibt sie vor, in welcher energetischen Qualität er bestimmte Modernisierungsmaßnahmen auszuführen hat. Mit der im Oktober 2009 in Kraft getretenen EnEV hat die Bundesregierung die Anforderungen an Neubauten und größere Sanierungsvorhaben bereits um durchschnittlich 30 Prozent angehoben.
->Quelle: bundesregierung.de; bundesrat.de; bmvbs.de