Die mit der Novelle des EEG von der schwarz-gelben Koalition beschlossenen Kürzungen der Solar-Einspeisvergütungen stehen wieder in Frage. Der Umwelt- und Wirtschaftsausschuss des Bundesrates haben Antrag der rot-grünen NRW-Landesregierung beschlossen, den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anzurufen. Das Gesetz müsse grundlegend überarbeitet werden, hieß es in der Empfehlung, das Bundesratsplenum möge in der entscheidenden Sitzung am 11. Mai für die Anrufung eines Vermittlungsausschusses stimmen.
Weil aber die Stimmen im Plenum je nach Ländergröße gestaffelt sind, ist der Ausgang unsicher. Im Umweltausschuss hat jedes Land eine Stimme. Zudem kann der Bundestag einen Einspruch des Bundesrates nach Abschluss des Vermittlungsverfahrens überstimmen. Ob das Bundesratsplenum die Ausschussentscheidungen annehmen wird, ist fraglich. Einige Unions-Ministerpräsidenten scheuen möglicherweise davor zurück, zwei Tage vor der NRW-Wahl ihren Spitzenkandidaten Röttgen eine politische Niederlage zu bereiten.
Sollte der Vermittlungsausschuss wirklich über die EEG-Novelle beraten, könnte er die Streichungs des Marktintegrationsmodells vorschlagen und den Zubau an Solarstromanlagen auf 3,5 Gigawatt pro Jahr erhöhen. Außerdem wäre denkbar, dass sie Dachvergütungsklassen von 10 bis 100 Kilowatt weiterhin 18,5 Cent pro Kilowattstunde erhalten statt 16,5 Cent, wie von Schwarz-Gelb gefordert. 27.04.2012 ho