Bundesländer gegen EU-Projekte
Der Bundesrat hat sich bei seiner Sitzung am 29.11.2013 gegen die Finanzierung des ITER-Kernfusion-Projektes von 2014 bis 2020 aus dem Gesamthaushalt der Union ausgesprochen. Die Bundesregierung soll im Rat den Kommissionsvorschlag ablehnen. Auch gegen eine europäische CCS-Infrastruktur sprach nahm das Länderplenum eine kritische Haltung ein. Er hielt es „nicht für angezeigt, dass die Union ihre Bemühungen zur Entwicklung einer gesamteuropäischen Vision für ein CO2-Transportnetz fortsetzt.
Das BR-Plenum forderte die Bundesregierung auf, den Beschlussvorschlag der Kommission zur ITER-Finanzierung im Rat nicht mitzutragen. Vielmehr solle die Kostenentwicklung in kurzen Abständen evaluiert werden, solange noch entsprechende Verpflichtungen aufgrund des ITER-Übereinkommens bestünden und bevor weitere Mittel bereitgestellt würden. Die Länder machten explizit deutlich, dass sich „die EU aus der Finanzierung des internationalen Kernfusionsforschungsreaktors ITER sobald wie möglich zurückziehen sollte.“ Sie baten die Bundesregierung, sich auf der EU-Ebene „mit Nachdruck“ dafür einzusetzen, dass die EU auf eine entsprechende Änderung des ITER-Übereinkommens dränge und „unverzüglich versucht, entsprechende Verhandlungen mit den Vertragspartnern aufzunehmen“, hieß es im Beschluss des Bundesrates. Neben Euratom sind auch Länder wie die USA oder Japan an dem Projekt beteiligt.
Iter mit hohem Finanzierungsrisiko
Die Länderkammer sah ein Risiko beim ITER-Projekt und der Kernfusions-Begleitforschung, es seien bereits erhebliche Mehrkosten als geplant entstanden. Wahrscheinlich müsse mit weiteren Kostensteigerungen gerechnet werden müsse. Die für die Deckung der Kosten des ITER-Projektes aufzuwendenden Mittel sollten für Energieforschungsprojekte verwendet werden, die einen „nachhaltigen und ökologisch sinnvollen Beitrag zur Energiewende zu leisten versprechen.“
Die EU-Kommission wollte eine stabile Basis für die Finanzierung des EU-Anteils am ITER sicherstellen. Dazu sollte die Finanzierung mit einem Euratom-Beitrag zum EU-Gesamthaushalt auf eine eigene rechtliche Grundlage gestellt werden. Die Finanzplanung des Euratom-Vertrages sieht lediglich fünf Jahre Laufzeit vor, der mehrjährige Finanzrahmen dagegen läuft sieben Jahre. Die Laufzeit des ITER-Projekts beträgt 35 Jahre (2007 bis 2041). Über Euratom tragen die EU-Mitgliedstaaten 45 Prozent der Gesamtkosten und damit den mit Abstand größten Einzelanteil. Die Kosten für das Projekt überstiegen in den vergangenen Jahren beständig die Planung. Dies führte jeweils zu Nachverhandlungen mit den internationalen Vertragspartnern, aber auch zwischen den Mitgliedstaaten.
Ablehnung auch gegenüber CCS
Ablehnend positionierte sich der Bundesrat auch zur langfristigen Vision für die Infrastruktur in Europa und bestätigte damit seine kritische Haltung zu CO2-Infrastrukturen, wie sie die Kommission will. Entsprechend sollten auch keine – der in der EU-Mitteilung geforderten – ersten grenzüberschreitenden Projekte ermittelt werden. Grundsätzlich solle die Bundesregierung sicherstellen, dass „die Länder bei der Ermittlung von Vorhaben von gemeinsamem Interesse im Hinblick auf die Überarbeitung der Unionsliste im Jahr 2015 und danach hinreichend beteiligt werden.“
Die Länderkammer bekräftigte ihre bereits in der Stellungnahme zu den Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur vertretene Ansicht, dass zwar ein Bedarf an CO2-Infrastruktur in der Phase der Technologieerprobung an regionalen CO2-Netzen für konkrete Projekte entstehen könnten, sofern diese in einem Mitgliedstaat zugelassen sind – die „Schaffung einer europaweiten CO2-Infrastruktur“ lehnte sie jedoch ab.
->Quelle: mwkel.rlp.de; umwelt-online.de; tagesschau.de; epid-online.de