Kehrtwende: Wie Prokon die Insolvenz noch abwenden will
Bis 15.01.2014 sah die Welt für Prokon-Anleger alles andere als rosig aus. Von dem Genussrechtskapital in Höhe von 1,4 Milliarden Euro seien bisher 227 Mio. Euro gekündigt worden, meldet der Branchendienst IWR. Am 10. 01. hatte Prokon zunächst eine drohende Erklärung veröffentlicht und die Genussrechte-Inhaber ultimativ informiert, die Insolvenz könne nur noch dann verhindert werden, wenn bis zum 20.01.2014 für mindestens 95% des Genussrechtskapitals Zusagen vorlägen, dass bis zum 31.10.2014 auf Kündigungen verzichtet werde. Einen Tag darauf die Kehrtwende von Prokon: In einem Schreiben entschuldigt sich Prokon zunächst dafür, wenn sich Anleger angegriffen oder gar bedroht gefühlt hätten – und rechtfertigt sich in einem weiteren Text für den seltsamen Umgang mit den Medien.
Kein Windhundrennen…!
„Wir bitten Sie ausdrücklich um Entschuldigung, wenn Sie sich durch unser Schreiben vom 10.01.2014 angegriffen oder gar bedroht gefühlt haben sollten“, heißt es da, und: „Wir sind selbst zutiefst betroffen darüber, dass es zur jetzigen Situation gekommen ist. Weiter heißt es im Anschreiben an die Anleger: „Tatsächlich können wir in der jetzigen Situation aber keinerlei Rückzahlungen oder Zinsauszahlungen vornehmen. Getätigte Auszahlungen könnten und würden in einem Insolvenzverfahren vom Insolvenzverwalter gegebenenfalls ohnehin zurückgefordert werden. Zudem werden in einem möglichen Insolvenzverfahren gekündigte und nicht gekündigte Genussrechte gleichrangig behandelt.“ IWR mutmaßt, im Klartext sollw die Botschaft wohl heißen: Es ist letztendlich egal wie die Prokon-Kundschaft sich verhält. Ein Windhundverfahren finde nicht statt, wonach sich einzelne Genussrecht-Anleger über Klagen oder Kündigungen einen Vorteil verschaffen könnten.
Insolvenz „schlechteste aller Lösungen“ – Anleger sollen Ruhe bewahren – Diskussion über Genussscheine
Sollte es zu einer Insolvenz kommen, bestehe die Gefahr, dass die Prokon-Investitionsgüter vom Insolvenzverwalter unter Wert verkauft werden müssten und es dadurch zu Verlusten für alle Genussrechtsinhaber kommen werde. Wenn die Anleger „jetzt auf eine Kündigung verzichten“, so Prokon an die Kundschaft, entstehe keinerlei Nachteil im Rangverhältnis gegenüber anderen Anlegern. Prokon versucht ganz offensichtlich, panikartig zu verhindern, dass unter den Investoren Panik ausbricht. Parallel ist in der Finanzwelt auf breiter Basis eine Diskussion über Sinn und Unsinn, Gefahr und Kontroll-Notwendigkeit von Genussrechten aufgeflammt – eine Diskussion, die ihrereseits für Prokon nicht sonderlich hilfreich ist. Verständlich, dass Prokon geradezu um das Vertrauen der Anleger bettelt: „Sie würden uns und damit auch sich selbst und allen anderen Genussrechtsinhabern mit dem Verzicht auf eine Kündigung aber sehr helfen, denn wir brauchen Zeit, um die Genussrechte und das Unternehmen zu restrukturieren und wieder auf einen zukunftsfähigen Kurs zu bringen. Deshalb sollten wir in unser aller Interesse eine Insolvenz unbedingt verhindern. Gemeinsam können wir das immer noch schaffen!“
Folgt: Solarify meint…