„Weg zu neuen marktlichen Strukturen für Gelingen der Energiewende“
Die Energiewirtschaft hat eine Lösung für die zukunftsfähige Ausgestaltung des Energiemarktes vorgelegt. Das umsetzungsbereite Konzept, das im Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) erarbeitet wurde, besteht aus zwei Säulen. Erstens soll eine grundlegende Reform der Förderung von Erneuerbaren Energien erfolgen. Diese baut auf dem vorhandenen, aber weiter entwickelten Marktprämienmodell auf und sieht zunächst im Kern für Neuanlagen eine Pflicht zur Direktvermarktung ihres erzeugten Stroms vor. Zweitens soll ein dezentraler Leistungsmarkt geschaffen werden, in dem Versorgungssicherheitsnachweise gehandelt werden. Darüber hinaus werden flankierende Maßnahmenpakete in vier weiteren Bereichen empfohlen.
Die unter Beteiligung aller im BDEW vertretenen Unternehmensformen, Sparten und Wertschöpfungsstufen entwickelte Branchenlösung hat der BDEW-Vorstand in einer Sondersitzung am 18. September einmütig beschlossen. „In den vergangenen Monaten wurden viele Modelle in den Gremien des BDEW geprüft. An den Diskussionen haben sich auch kleine und mittlere sowie Unternehmen aus dem Bereich der Erneuerbaren Energien beteiligt“, erklärte BDEW-Präsident Ewald Woste.
Als erste Säule sieht der BDEW eine grundlegende Reform der Erneuerbaren-Förderung vor. „Für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende muss der Rollentausch zwischen den Erneuerbaren Energien und konventionellen Kraftwerken gelingen. Aus Subventionsempfängern müssen Kaufleute werden“, so Hildegard Müller, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Die Betreiber neuer Anlagen sollen künftig Verantwortung sowohl im Markt als auch unter technischen Gesichtspunkten übernehmen. „Heute erwarten wir von den Erneuerbaren einfach, dass sie ökologisch Strom produzieren. Künftig müssen sie das aber auch zuverlässig und kostengünstig tun. Das sind zwei neue Qualitäten, ohne die die Erneuerbaren keine Zukunft haben“, sagte Müller.
Der BDEW will eine Pflicht zur Direktvermarktung von Strom aus neuen Erneuerbaren-Anlagen zum Kern der EEG-Reform machen. In einem ersten Schritt soll die Direktvermarktung mit einer gleitenden Marktprämie verpflichtend eingeführt werden. Flankiert wird die Direktvermarktung durch die vom BDEW vorgeschlagene Umstellung der bisher zeitlich befristeten auf eine im Hinblick auf die Strommenge begrenzte Förderung der Erneuerbaren Energien. Damit gibt es keinen Anreiz mehr, Strom bei negativen Börsenpreisen einzuspeisen; das erhöht die Fördereffizienz.
In einem zweiten Schritt schlägt der BDEW die Umstellung auf eine fixierte Marktprämie vor. Diese soll langfristig in einem wettbewerblichen Verfahren zum Beispiel im Rahmen einer Auktion und auf der Grundlage eines zwischen Bund und Ländern abgestimmten Ausbaupfades für die Erneuerbaren ermittelt werden.
Außerdem sollen nach den Branchenvorstellungen die Erneuerbaren zunehmend auch Verantwortung für das technische Funktionieren des Stromversorgungssystems übernehmen. Anlagen sollen beispielsweise verpflichtend mit Komponenten u.a. zur Leistungsregelung und Fernsteuerung ausgerüstet sein. Schließlich gehören zum Reformmodell Vorschläge zur Synchronisierung des Ausbaus der Erneuerbaren mit dem Ausbau des Netzes. Hierbei handelt es sich wie bei der verpflichtenden Direktvermarktung um Sofortmaßnahmen, die von der neuen Bundesregierung unmittelbar umgesetzt werden können.
Die zweite Säule der Branchenlösung umfasst eine Neuregelung der Marktbedingungen für konventionelle Kraftwerke. „Mit abnehmender Wirtschaftlichkeit der Kraftwerke steht nach Analyse der Branche das wichtige Gut ‚gesicherte Leistung‘ und damit die Versorgungssicherheit nicht mehr selbstverständlich zur Verfügung. Wir wollen dafür sorgen, dass konventionelle Kraftwerke künftig auch ihre Reservekapazitäten als eigenes Angebot vermarkten können. Wir schlagen daher vor, rasch die gesetzlichen Grundlagen für die Einführung eines dezentralen, wettbewerblich organisierten Leistungsmarktes zu schaffen“, erklärte Hildegard Müller.
Auf diesem Markt würden gesicherte Kapazitäten von Kraftwerken in Form sogenannter Versorgungssicherheitsnachweise gehandelt. Marktpartner seien auf der einen Seite die Vertriebe, die damit auch bei weiter zunehmenden Anteilen volatiler Erneuerbarer Energien ihren Kunden Versorgungssicherheit anbieten können. Auf der anderen Seite bieten die konventionellen Kraftwerke, aber auch Speicherbetreiber, virtuelle Kraftwerke und regelbare Erneuerbare-Energien-Anlagen, ihre Kapazitäten an, die im Bedarfsfall abgerufen werden können. „Wir wollen die für die Versorgungssicherheit notwendigen Kapazitäten nicht durch Subventionen sichern, sondern durch einen unbürokratisch organisierten und dezentral funktionierenden Marktplatz“, so Müller.
Jedoch müssten für die Weiterentwicklung des Energiemarkts auch die erforderlichen Bedingungen für den Übergang festgelegt werden. Müller: „Daher sollte von der Politik kurzfristig die vom BDEW vorgeschlagene Strategische Reserve, die breite Zustimmung erfährt, mit einer Regionalkomponente eingeführt werden. Die Strategische Reserve ist aufgrund der jetzigen Situation und der Regelung durch die Reservekraftwerksverordnung ohnehin dringend erforderlich. Darüber hinaus müssen auch solide Strukturen zum Aufbau der passenden Netzinfrastruktur für die Energiewende geschaffen werden.“ Der BDEW setzt sich darüber hinaus für eine Weiterentwicklung der Anreizregulierung zugunsten eines intelligenten Netzausbaus ein. Außerdem sollen bei den Netzentgelten eine Neuregelung mit einer stärkeren Leistungsorientierung und eine Beschränkung der vermiedenen Netzentgelte auf steuerbare Erzeugungskapazitäten erfolgen.
BDEW-Präsident Ewald Woste betonte, dass die letzten Jahre für die gesamte Energiewirtschaft von Orientierungslosigkeit geprägt waren: „Die Rahmenbedingungen für wirtschaftliches Handeln der Unternehmen wurden Monat für Monat schlechter. Mit Markt hatte die Energiepolitik der letzten Jahre nicht viel zu tun. Wir erwarten von der neuen Bundesregierung, dass sie jetzt die Expertise der Energiewirtschaft ernst nimmt und auf der Basis unserer Vorschläge die Orientierungslosigkeit in der energiepolitischen Debatte beendet.“
Weitere Informationen
Der BDEW beschäftigt sich schon seit Mitte 2011 mit dem Themen Kapazitätsmechanismen und Marktdesign und hat dazu eine hochrangige Projektgruppe eingerichtet, die dem BDEW-Vorstand regelmäßig Bericht erstattet. Hier finden Sie die Dokumente, die in diesem Zusammenhang erarbeitet worden sind, darunter verschiedene Berichte an den BDEW-Vorstand, Gutachten u.a. von ECOFYS und Consentec für den BDEW, Unterlagen zum BDEW-Vorschlag einer Strategischen Reserve sowie das gemeinsame Positionspapier mit dem VKU zum Marktdesign von Juni 2013.
->Quelle: bdew.de